Frage beim Rechnungswesen

Hallo Leute, ich habe bei folgender Fragestellung ein Problem, vielleicht könntet ihr mir dabei helfen
(AP. 95 I.7)
„Wegen eines laufenden Rechtsstreits wurde im Jahr 01 eine Rückstellung für Anwaltskosten in Höhe von 11.000,00 € gebildet. Die tatsaechlichen Anwaltskosten belaufen sich laut Rechnung vom 08.12.02 auf 9.520,00€ bruttp. Der Betrag wird am 28.12.02 per Bank überwiesen.
Buchen Sie:
a den Rechnungseingang und
b die Überweisung“

Nun, meine Lösungsangabe ergibt folgendes für Aufgabe a:
3930 11.000,00 und 2600 1.520,00 an 4400 9.520,00 und 5480 3.000,00

Meine Frage: Ich komme selbst auf die Wete von 3930 und 4400, diese sind einfach der Angabe zu entnehmen. Aber wie berechne ich die anderen beiden Werte?
Warum ist mein Ertrag bei 5480 auf einmal 3000 Euro und nicht 1480?

Hilfe waere sehr nett
Grüße

Servus,

beschreibst Du Deine Buchungssätze bitte mit Benennung der Konten und nicht mit ihren Hausnummern? Nicht jeder bucht mit den prähistorischen SKR 01 und SKR 03.

Außerdem wäre es hübsch, wenn Du Buchungssätze schriebest. Das macht die Chose nicht bloß leichter zu verstehen, sondern hilft Dir auch selber beim Verständnis.

Beispiel für einen Buchungssatz:

Betrag per Rückstellung an Erträge aus der Auflösung von RS

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Mann,

ich kann meinem Vorredner nur völlig zustimmen (bis auf die Meinung zum SKR 03).
Völlig egal welcher SKR angewendet wir in deiner persönlichen Buchhaltungsarbeit, erleichtert ein Buchhungssatz (er sollte auch beinhalten, warum er gebildet wird)die Frage und besonders die Antwort. Schön wäre auch die Angebage des berechneten USt-Satzes. Oft wird in der schulischen Buchhaltung ja nur mit 10 % gerechnet.

Also Eingang der Rechnung, bei 19 % aktuell:

Rechts- und Beratungskosten 8.000,00
Vorsteuer 1.520,00
an Verbindlichkeiten 9.520,00

Eingang Anwaltsrechnunge wegen Rechtsstreit - Rückstellung -

Auflösung von Rückstellung für ungewisse Verb. 11.000,00
an Erträge wegen Auflösung von Rückstellungen 11.000,00

Auflösung Rückstellung f. ungewisse Verbl. wegen Rechtsstreit -

oder zusammengesetz:

Rückstellung f. ungewisse Verb. 11.000,00
Vorsteuer 1.520,00
an Erträge aus Auflösung Rückstellungen 3.000,00
an Rechtsanwalt MeierXXY 9.520,00

Abschluss Rückstellung f. ungewisse Verb. - eingang Rechnung RA

Diese Lösungen brauchen keine Konten

  • und im Ernstfall wird die Denkweise in T-kto´´en erleichtert.

Das geht ohne jede „Wertschätzung“ eines Kontenrahmens.

Ohne dies, sollte auf jeden Fall in der Praxis eine Liste über die gegenwärtigen Rückstellungen (also Verlauf der Rückstellungen) gemacht werden. Manchmal erhöht mann Rückstellungen oder verkleinert sie. Wie sich also der aktuelle Stand von Neubildung, Auflösung und Erträge ergibt, sollte an jeder einzelnen Rückstellung dargestellt werden.

Dies Angabe hätte auch sicher mein Vorredner machen können.

Rainer
Gerne wieder

Sicher sind auch völlig andere Angaben im Forum historisch.
Wer persönlich den SKR 03 seit über 30-jahren nutzt - der kennt halt die Nummern. Buchhaltung geht aber auch völlig ohne Kontennummern.

Schöne Grüsse
Rainer

Servus,

Dies Angabe hätte auch sicher mein Vorredner machen können.

nein, ich hätte eine ganz andere gemacht - ich unterscheide nämlich beim Buchen zwischen Verbrauch und Auflösung von Rückstellungen und weise unter Erträgen aus Auflösung von RS nur den Teil der RS aus, der nicht verbraucht worden ist.

Außerdem halte ich nicht viel davon, einem Lernenden die Lösung zu einer so einfachen, aber grundlegenden Aufgabe fixfertig vor die Nase zu setzen, weil er dabei nichts lernt.

Deswegen hätte ich ganz gerne den Lösungsansatz vom Fragesteller nochmal in lesbarer Form gehabt, um ihn daraus dann mit geeigneten Rückfragen die Lösung entwickeln zu lassen. Das ging aber nicht, weil ich den vorgelegten Lösungsansatz schlicht nicht lesen konnte. Deswegen habe ich um eine lesbare Darstellung gebeten.

Aber das hat sich jetzt ja erledigt. Ist halt die Frage, ob ihm das was gebracht hat.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Viellmals um Entschuldigung,

hättest du deine Intension für mich verständlich (jetzt habe ich sie ja verstanden) formuliert - hätte ich diesen Lösungsansatz nicht formuliert. - Selbstvertändlich -

Ich mag es auch nicht Haushaufgaben für sachlichen Unverstand zu lösen.

Schönen und lieben Grüss
Rainer