Frage: Besondere Regelungen im AGB-Vertrag

Ich hätte eine Frage und zwar folgende:

Wenn man eine INternetseite erstellen würde, würde man meist eine Registrierung verlangen um diese Website nützen zu können. Meistens akzeptiert man in den AGBs normale Geschäftsbedingungen wir Verabreitung der Daten und und und…

Ich weiß, dass nicht außergewöhnliches stehen darf wie , dass man nach der Registrierung 50€ zahlen muss.
Jedoch meine Frage: Wenn man eine Website erstellt auf der man sich soziales, korrektes Verhalten erwünscht, aber jemand beispielsweise ein Nacktfoto auf Facebook stellt, oder irgendetwas anderes hochladet (leider fallen mir nicht so viele Beispiele ein, ich hoffe es ist klar was ich mit unkorrekten Verhalten sagen will). Dürfte man in die AGBs schreiben, dass man 50€ für solche Sachen zahlen muss, ansonsten kommt es zu einer Anzeige. 

LG

Hallo!

Dürfte man in die AGBs
schreiben, dass man 50€ für solche Sachen zahlen muss,
ansonsten kommt es zu einer Anzeige. 

Du meinst sowas wie bei wer-weiss-was:

„Mitglieder, die Spam verbreiten, haben eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR zu zahlen und werden von wer-weiss-was entfernt und dauerhaft ausgeschlossen.“

Schreiben kann man in den AGB viel, ob es letztendlich vor Gericht bestand hat, steht auf einem anderem Blatt. Ich kennen einen Anwalt der hat mal gesagt „Jeder Anwalt findet Fehler in AGB, aber keiner ist in der Lage, selber 100% rechtssichere AGB zu formulieren“.

Gruß
Falke