Hallo
Ich bin seit 6 Monaten in einer neu Renovierten Wgh. die zuvor ein wasser schaden beim Bad hate(wo her genau weiss ich nicht)…mein Vermieter ist ein Gebrantmarktes Kind,das merkte ich als ich ihn darüber Infomierte,das die Spülung der Tolette nicht mehr Funktioniert.
Er meinte gleich,das ich die Reparatur Kosten übernehmen muss.
Und das ist die Frage.Muss ich das?..
Selbst wen ich nicht der verursacher des schadens bin und es eine Abnutzungs Erscheinung ist,des Regelmäsiegen Gebrauchs .
Dan ist das doch sache des Vermieters.
Ich holte ein Handwerker (auf meine Kosten ) und mit ein paar gekonnten griffen lief die spülung wieder.
Aber der zu Lauf sei bald auszuwechseln,der soll verkalkt sein und wierd sich immer wieder verhacken.
Wer muss die Kosten Tragen…ich ?..oder der Vermieter ?
Es ist vlt Dumm das zufragen,da ich mir ja eigentlich schon selbst sicher bin.
Den wen ich dafür auf kommen soll,dan müsst es ja mein Eigentum sein,also müsste ich die Tolette gekauft haben .Fand davon aber nix in mein Mietvertrag 
Also hätte ich gerne euere Meinung dazu gehöhrt.
Rechtlich bin ich doch auf der sicheren seite.Oder?
Hallo,
Du hast mich wohl über Haftung gefunden. Du brauchst jemand zum Thema Mietrecht. Bei Deiner Frage kann ich nicht weiterhelfen,
viele Grüße
Andreas
Moin,
wenn im Mietvertrag nichts steht, dann muss der Vermieter für alles aufkommen, was du nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich kaputt machst.
Normalerweise werden Bagatellschäden aber dem Mieter bis zu einer gewissen Höhe aufgebürdet.
Meist in der Form: bis zu einem gewissen Einzelbetrag und bis zu einem Gesamtaufkommen im Jahr muss der Mieter zahlen, aber der Vermieter muss beauftragen und sich darum kümmern.
Wie du das dann handhabst, bleibt dir überlassen.
Hallo,
Für diese Sache muss eindeutig der Vermieter aufkommen.
Wenn die Toilette bei den Reparaturarbeiten vor ihrem Einzug dabei war, hat der Vermieter sogar noch Garantie darauf(müsste also selbst nur Materialkosten tragen).
Die Handwerkerkosten was Sie bezahlt haben können Sie ihrem Vermieter die Rechnung vorlegen und das Geld zurückvordern.Zahlt er es nicht, fordern Sie ihn schriftlich per Einschreiben mit Unterschriftannahme 2-3 mal auf(Belege natürlich aufheben).Zahlt er dann noch nicht haben Sie das Recht die Miete um diesen Betrag+Einschreibekosten zu kürzen und ihm die Rechnung per Brief zukommen lassen.Lassen Sie es ihm Brief verlauten das Sie die Miete kürzen.
Sagen Sie auch zum Vermieter das Sie sich an den Mieterschutzbund gewand haben und die haben Sie über ihr Recht aufgeklärt.
Sie können ihr Geld auch über den Mieterschutzbund zurückfordern,dann bekommt er zusätzlich noch eine saftige Strafe.
Gruß
monika61
Solche Kleinreparaturen wie den Austausch einer defekten Dichtung der Spülung müssen Sie als Mieter selber auf Ihre Kosten besorgen. Das gleiche gilt für kleinere Reparaturen bis zu der Summe pro Jahr, die in Ihrem Mietvertrag festgelegt in Form eines prozuentualen Anteils der Jahresmiete als Höchsteigenbeteiligung festgelegt ist. Einfach mal den Vergtrag aufmerksam studieren und Sie finden darin Ihre Antwort.
also ich wohne seit 2003 in meiner wohnung und hatte noch keinen abnutzungsschade - weder in der toilette noch wo anders - kann das mit den 6 monaten nicht nachvollziehen
wer schäden fahrlässig verursacht muss zahlen oder es übernimmt eine versicherung.
mieter dürfen nur mit zustimmung des vermieters handwerker beauftragen. sonst tragen sie die kosten selber.
Na ich erwähnte ja ,das die Wohnung Renoviert(allso Boden und Weissel Arbeiten) und nicht das Sie Saniert wurde,also von den Sanitär Anlagen jetzt.
Die sind in ein euserst Fragielen zustand z.b. befülle ich meine Badewanne und lege mich dan noch rein,Knaksen und Gnarzen die Füsse der Wanne,Die Tollete ist beim Spülausfluss Total Verkalkt.Wie es dahienter aus sieht weiss ich nicht,also wie der Geberiet Funktions Tüchtik ist.
Es sammelt sich kein wasser mehr in spülkasten…
Und das sieht ganz nach einer Grösseren Reperatur aus.
Für den schaden kan ich nix…geh mal davon aus,das dass Bad schon zuvor ,den Wasser Schaden von einen Scwach Punkt hat.Mein Vermieter Fragte Komischer weisse nach Vertrags schluss,ob ich eine Haftpflicht Versicherung habe…
Ich denk es giebt bald ein Bösses Erwachen…und was die Kosten Betrieft…
So hoff ich doch,das der Mann so Vernünftig ist die zu über nehmen…da in Mietvertrag was von den Wasser schaden steht…also schon genannt wierd ,das es ein schwach Punkt gab oder eben noch giebt.
Ich habe Bloss keine Lust,das er keine Handwerker holt…weil ich darauf verpochen werde…er sagte eh schon ,ich solle welche Bestellen…vielen dank für den hin weiss das ich dan Automatisch dafür auf kommen müsste.
Und wen er nicht den schadren Repariert…das schreit doch nach einer Miet Mienderung…Oder?
Hallo aus Bernburg,
ich helfe hier schon längere Zeit bedürftige. Noch nie habe ich in so wenigen Zeilen, so viele Rechtschreibfehler gelesen. Ich bin nicht sicher alles richtig erfasst zu haben, versuche trotzdem zu helfen.
Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung haben. Diese tritt für den Schaden ein, den anderen zugeführt wird. Wenn z.B. die Badewanne überläuft, der Schlauch zur Waschmaschine oder zum Geschirrspüler platzt usw. und die Räume darunter oder nebenan beschädigt.
Sobald eine Wohnqualitätsverschlechterung Auftritt ist der Vermieter (am besten schriftlich mit gerichtsverwertbarem Rückschein), zu informieren. Dazu sind Mieter lt. BGB verpflichtet, damit Vermieter die Möglichkeit der Instandsetzung haben. Mieter sollten eine angemessene Frist setzen. Verspätete Mängelanzeigen, können den Mieter zur Leistung verpflichten. Mietminderung ist nur nach Verstreichen der Frist, rechtmäßig und darf nur von der Grundmiete erfolgen.
LG aus Bernburg
ha,ha…ja…das höhre ich oft,selbst meine tochter weisst mich drauf hin(sie ist 8J.).Ich habe eine schreib schwäche(keine Legastinie)Ich besuchte alle Schuljahre aber tja…half nix…
Aber was sie Sympatisch macht ,ist die art wie Sie es rüber brachten.Iergend wie nett und höfflich.
Und vielen dank,das heisst also ,ich muss am besten morgen das mit den Mangel erscheinungen schriftlich festhalten und den vermieter (am besten per fax schieken)Er wollte das ich die Handwerker bestelle…
hab schon gesagt bekomm ,das dass dan auf meine kosten geht.Aber was wen er Blokiert…den durch den schaden,sagte er schon zu anfang,hat er minus auf den konto…sieht nach ein harten kampf aus
vielen dank nochmal für die hilfe…
betreff der badewanne und den Knaksen…sollt ich sowas sicherheits halber auch auf die mengel lieste sätzen?Also,falls da doch was ist,den es gab ja in bad immer hin ein wasser schaden…
nein nicht per Fax, sonder wie schon mitgeteilt per Einschreiben-Rückschein. Dieser ist im Streitfall gerichtsverwertbar. Richter entscheiden nach Aktenlage!