Hallo, wenn jemand eine Notunterkunft inanspruch nehmen muss von der Gemeinde, diese Notunterkunft nur aus einem stinkenden Raum , ohne Bett ,Tisch , Schrank, Stuhl war, die Person im nachhinein einen hohen Betrag der Gemeinde bezahlen soll, dieses aber nicht kann, u. die Gemeinde nun mit Beugungshaft droht wenn der Betrag nicht bezahlt wird, wie kann man sich gegen so eine Ungerechtigkeit wehren u. die Beugungshaft verhindern? Danke für eure Antworten.
Ist man denn da nun eingezogen oder nicht ?
Eine Notunterkunft ist ein Angebot , man muss da nicht einziehen. Man kann ja auch in einen Pension, Ferienwohnung oder wer weiß sonst wo einziehen. Zur Zeit ohne Wohnung muss ja nicht mittellos bedeuten !
Und unmöbliert ? Wohnungen sind üblich immer unmöbliert, weil man ja i.d.R. Möbel und Hausrat mitbringt, etwa wenn eine Person zwangsgeräumt wurde.
Und wenn man nichts hat, etwa nach Hauseinsturz oder Brand, dann wird man auch nicht in unmöblierte „Löcher“ eingewiesen. Dann z.B. in eine Pension.
MfG
duck313
Hallo,
da fehlt aber einiges an der Geschichte.
Beugehaft kann es nicht für zivilrechtliche Ansprüche einer Kommune geben.
Die müssen sich da wie jeder andere Gläubiger auch an das normale Verfahren halten.