Hallo,
Frau X möchte eine Schauspielausbildung an einer privaten Schauspielschule machen.
Die Schule ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als Berufsfachschule anerkannt.
1.Muß sie gegebenfalls das Bafög zurückzahlen, oder bekommt sie es ohne Rückzahlungsverpflichtung?
2.Erhält sie überhaupt in ihrem Alter noch Bafög?
Der konkrete Fall:
Sie ist bereits 26 Jahre alt, hat bereits eine kaufmännische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und arbeitet bereits seit einigen Jahren als kaufmännische Angestellte.
Sie wohnt allein und Vermögen ist natürlich auch keines vorhanden.
Vielen Dank für die Hilfe
Maternus