Frage bezüglich Betrugsfall

Hallo ihr lieben,

folgender hypothetischer Fall würde mich interessieren:

Jemand wurde in einem Internetforum um 270€ bei einem Kauf betrogen, Geld im vorraus bezahlt, Ware nie versendet.
Adresse und Telefonnummer des Verkäufers stimmen. Verkäufer scheint 22 Jahre alt und Zivildienstleistender.
Etwa einen Monat später zeigt Käufer den VK bei der Polizei wegen Warenbetrugs an und legt einen Antrag auf Adhäsionsverfahren bei.
Ein weiterer Monat vergeht, ohne das irgendetwas passiert.
Sollte der Käufer nun auf eigene Faust einen Mahnverfahren einleiten, auf Strafverfahren der Polizei warten und ein durchsetzen des Adhäsionsverfahrens erhoffen oder gleich zum Anwalt?
Könnte eine Rechtsschutzversicherung so etwas eventuell decken? Käufer scheint durch Vater Rechtsschutzversichert. Eigenes Geld aufs Spiel setzen kann Käufer nicht, da er Student und mittellos ist.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei euch,
der Felix

Könnte eine Rechtsschutzversicherung so etwas eventuell decken?

Evt. ja. Jenachdem, was versichert ist, da gibt es viele Varianten.

Käufer scheint durch Vater Rechtsschutzversichert.

Das würde ich erstmal klären. Es gibt Gesellschaften, da endet die Mitversicherung der Kinder mit dem 18. bzw. 21. Geburtstag.

Hallo,

auf die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft und ein eventuelles Betrugsverfahren zu hoffen, dürfte vergeblich sein. Betrug setzt immer eine vorsätzliche Absicht voraus, die von Dir zu beweisen wäre. Das dürfte nur gelingen, wenn Du beweisen kannst, daß der Käufer bei der Bestellung bereits die Absicht hatte, die Ware nicht zu bezahlen.

Ansonsten ist die billigste Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dafür brauchst Du keinen Rechtsanwalt, und das kostet nicht viel.

Grüsse Ebi

Hallo!

auf die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft und ein eventuelles
Betrugsverfahren zu hoffen, dürfte vergeblich sein.

Holla! Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen! Ein Monat Wartezeit ist da gar nix, aber wenn das Verfahren nun einmal in Gang gesetzt worden ist, dann ist es in Gang gesetzt worden.

Betrug
setzt immer eine vorsätzliche Absicht voraus,

Oh, vorsätzliche Absicht, man sieht, da ist mal wieder ein Experte am Werk.

die von Dir zu
beweisen wäre.

Ist der Fragesteller ein Staat?

Das dürfte nur gelingen, wenn Du beweisen
kannst, daß der Käufer bei der Bestellung bereits die Absicht
hatte, die Ware nicht zu bezahlen.

Abgesehen davon, dass der Käufer die Ware bezahlt hat: So ein Beweis gelingt in der Praxis ganz schnell anhand von Indizien.

Ansonsten ist die billigste Möglichkeit, ein gerichtliches
Mahnverfahren einzuleiten. Dafür brauchst Du keinen
Rechtsanwalt, und das kostet nicht viel.

Ich will Dir mal kurz vorrechnen, was das kostet, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist, Widerspruch einlegt und das streitige Verfahren beantragt:

75,00 Gerichtskosten
89,25 Anwaltskosten
______
164,25 - einfach so in den Sand gesetzt, weil das Mahnverfahren sicher zum Scheitern verurteilt ist, wenn der Anspruch schon anderweitig gerichtlich geltend gemacht worden ist.