Frage bezüglich der Kommasetzung

Guten Morgen ihr Allwissenden,

ich habe mal eine Frage zum folgenden Satz:
Sie sind am Samstag den 09.04.09 nicht zum Treffpunkt erschienen und hatten sich auch bei niemanden gemeldet, um mitzuteilen, warum Sie dem Treffpunkt ferngeblieben sind.

Es geht um die Kommas. Sind sie richtig gesetzt oder kann das Komma vor dem „um“ weggelassen werden?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Hallo Jack S.!

Sie sind am Samstag den 09.04.09 nicht zum Treffpunkt
erschienen und hatten sich auch bei niemanden gemeldet, um
mitzuteilen, warum Sie dem Treffpunkt ferngeblieben sind.

kann das Komma vor dem „um“ weggelassen werden?

Nein, das Komma vor dem „um“ kann nie weggelassen werden (§75a):

_Infinitivgruppen (zu+Infinitiv) werden in den folgenden Fällen durch Kommas abgetrennt:

a) wenn sie eingeleitet werden durch:
[…]
um Er zog sich in die Hütte zurück, um zu beten._

http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Regeln/…

Außerdem fehlen Dir zwei Kommata und Du hast einen falschen Fall gewählt:
„Sie sind am Samstag , dem 09.04.09 , nicht (…)“

Warum? Bei der Wortgruppe „dem 09.04.09“ handelt es sich um eine Apposition zu „Samstag“ (http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Satz/Sat…, dort sind auch Datumsangaben explizit besprochen).
Kurz gesagt ist eine Apposition (im engeren Sinne, bei canoo als „lockere Apposition“ bezeichnet) ein kurzer Einschub, der ein Satzglied näher beschreibt. Solch eine Apposition wird durch Kommata vom Rest des Satzes getrennt und steht im selben Fall wie das Bezugswort.

Den Fall zu erkennen ist nicht immer ganz einfach, hier aber schon: Am Samstag, also an dem Samstag, das ist klar ein Dativ.
Schwieriger ist es bei Konstruktionen wie „wir treffen uns Samstag, den 09.04.“ Hier ist der Akkusativ erst erkennbar, wenn Du ein Demonstrativpronomen einfügst: „Wir treffen uns nächsten Samstag“ (nicht: nächstem), also ist es ein Akkusativ.

Liebe Grüße
Immo

Hi Vokietis

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Hallo Immo,

Außerdem fehlen Dir zwei Kommata und Du hast einen falschen
Fall gewählt:
„Sie sind am Samstag , dem 09.04.09 , nicht (…)“

das ist aber nur die halbe Wahrheit, oder? Man könnte auch schreiben:
„Sie sind am Samstag, den 09.04.09(,) nicht (…)“
Dann ist es keine Apposition, sondern eine Aufzählung.

Warum? Bei der Wortgruppe „dem 09.04.09“ handelt es sich um
eine Apposition zu „Samstag“
(http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Satz/Sat…,
dort sind auch Datumsangaben explizit besprochen).

Aus eben dieser Besprechung: „Bei Wochentagen im Dativ wird der Kasus ebenfalls übernommen. Die Datumsangabe kann aber auch im Akkusativ stehen: […] Die Datumsangabe mit den ist dann keine Apposition, sondern eine reine Zeitangabe im Akkusativ.“

Gruß,

Andreas

Hallo Andreas,

danke für den Hinweis. Hatte ich doch tatsächlich überlesen.
Die Begründung indes, warum dies zulässig sei, erscheint mir sehr fadenscheinig. Eine Aufzählung von Daten? (Aber es ist doch nur ein einziges Datum!) Eine „reine Zeitangabe“? (Und was genau hat die dann mit der anderen Zeitangabe zu tun?) Ich müsste dann ja auch eine passende Regel finden, warum ich da zwei Kommata setze (oder lässt man das „schließende“ Komma dann weg?)

Die einzige logische Begründung ist: Viele sprechen das so in Analogie zu ähnlichen Konstruktionen ohne „am“, also lassen wir es zu und nehmen es in die offizielle Grammatik auf.
Bei Konstruktionen „November diesen Jahres“ ist man ehrlicher, da versucht man gar nicht erst irgendeine Begründung jenseits der Analogiebildung zu finden (vgl. http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Inflecti…).

Liebe Grüße
Immo

Hallo Immo,

Eine Aufzählung von Daten? (Aber es ist
doch nur ein einziges Datum!)

eine Aufzählung von Zeitangaben, würde ich sagen: erst der Wochentag, dann das Datum.

Ich müsste dann ja auch eine passende Regel finden, warum ich da
zwei Kommata setze (oder lässt man das „schließende“
Komma dann weg?)

Ich habe vor langer Zeit regelmäßig gelernt:

Am x-Tag, dem 1.2.3, … (zwei Kommas)
Am x-Tag, den 1.2.3 … (nur ein Komma)

Bei canoo erlaubt man auch im zweiten Fall ein schließendes Komma, wenn man „den 1.2.3“ für einen Einschub hält: http://canoo.net/services/GermanSpelling/Regeln/Inte…

Gruß,

Andreas

Die Begründung indes, warum dies zulässig sei, erscheint mir
sehr fadenscheinig. Eine Aufzählung von Daten? (Aber es ist
doch nur ein einziges Datum!) Eine „reine Zeitangabe“? (Und
was genau hat die dann mit der anderen Zeitangabe zu tun?) Ich
müsste dann ja auch eine passende Regel finden, warum ich da
zwei Kommata setze (oder lässt man das „schließende“
Komma dann weg?)

Es ist tatsächlich so, dass es sich im einen Fall um eine Apposition („Er rief am Sonntag, dem xx.xx.xxx, an.“), in dem anderen um eine Aufzählung („Er rief am Sonntag, den xx.xx.xxxx an“). Erstere wird mit paarigem Komma eingeschlossen, bei letztere steht nur ein Komma. Der Aufzählungscharakter kommt dadurch zustande, dass man der Datumsangabe einen Formelcharakter zuweist.

Hallo zusammen,

mal abgesehen von den Kommata.

und hatten sich auch bei niemanden gemeldet, um
mitzuteilen, warum Sie dem Treffpunkt ferngeblieben sind.

Müsste es nicht heißen: bei niemandem gemeldet?

Gruß
Heike