Frage bezüglich des Arbeitsvertrages

Hallo, ich habe folgende Frage:

Arbeitnehmer A schließt mit Firma F einen Arbeitsvertrag ab. Der Eintrittstermin war der 01.06.2009. Es handelt sich um einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Die Probezeit dieses Arbeitsvertrages beträgt 6 Monate. Zusätzlich wurde schriftlich vereinbart, dass nach 3 Monaten Beschäftigungsdauer eine neuerliche Gehaltsverhandlung stattfindet.

Nach diesen drei Monaten setzen sich also Arbeitnehmer A und Firma F zusammen. Das Ergbnis ist, dass die Firma F nicht bereit ist, das Gehalt von A zu erhöhen weil dieser angeblich keine gute Arbeitsleitung erbracht hat.

Nun zu meiner Frage:

Kann Firma F trotz eines entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag eine Gehaltserhöhung wegen angeblich nicht zufriedenstellender Arbeitsleistungen ablehnen? Oder hat sie sich durch diesen Passus verpflichtet, das Gehalt von Arbeitnehmer A zu erhöhen, obwohl er angeblich nicht die allerbeste Arbeitsleistung erbracht hat?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Gruß

Hallo,

vorab: IANAL, aber…

Zusätzlich wurde
schriftlich vereinbart, dass nach 3 Monaten
Beschäftigungsdauer eine neuerliche Gehaltsverhandlung
stattfindet.

Oder hat sie
sich durch diesen Passus verpflichtet, das Gehalt von
Arbeitnehmer A zu erhöhen, obwohl er angeblich nicht die
allerbeste Arbeitsleistung erbracht hat?

Ich lese hier nichts heraus, daß es sich um eine Verpflichtung handelt, nach der das Gehalt erhöht werden muß. In einer Verhandlung ist schließlich (fast) alles möglich.

Gruß
„Raven“

Hallo,

ich lese aus deinen Angaben lediglich, dass es nach 3 Monaten eine erneute Verhandlung gibt. Anderst wäre es wenn da stehen würde: Nach drei Monaten der Betriebszugehörigkeit erhält der Mitarbeiter … mehr Lohn/Gehalt in Höhe von … Aber ein Termin für eine neue Verhandlung ist keine Zusage zu einer Gehaltserhöhung.

Aber auch ich bin kein Anwalt. Aber ich würde bei diesem Passus in meinem Arbeitvertrag nie rauslesen, dass ich nach 3 Monaten mehr bekomme, sondern nur bekommen könnte.

Grüße Ute

Nu ja… soll derjenige froh sein, dass der AG nicht weniger zahlen will, wenn da nur was von einer Gehaltverhandlung (nicht Gerhaltserhöhung) steht.