Frage bezüglich Eingangstür

Hallo!

Ich habe mal eine Frage. (welch Wunder)

Ist ein Vermieter dazu verpflichtet für eine vernünftige Eingangstür zu sorgen? Ist eine „normale“ Zimmertür als Eingangstür zugelassen? Ich könnte mir darüber hinaus vorstellen, dass im Einbruchsfall eine Versicherung nicht für den Schaden aufkommt und sich auf die mangelnde Sicherheitsvorkehrung beruft. Müsste dann evtl. der Vermieter für den Schaden aufkommen?

Fragen über Fragen :smile: Es geht hierbei um eine rein theoretische Annahme.

Danke im Voraus

Achja, ganz nett wären § oder evtl. Urteile

Hallo!

Ich habe mal eine Frage. (welch Wunder)

Ist ein Vermieter dazu verpflichtet für eine vernünftige
Eingangstür zu sorgen? Ist eine „normale“ Zimmertür als
Eingangstür zugelassen? Ich könnte mir darüber hinaus
vorstellen, dass im Einbruchsfall eine Versicherung nicht für
den Schaden aufkommt und sich auf die mangelnde
Sicherheitsvorkehrung beruft. Müsste dann evtl. der Vermieter
für den Schaden aufkommen?

Gegenfrage: Wenn der Mieter beim Einzug den Mietvertrag unterschreibt und die Tür nicht beanstandet, warum soll danach der Vermieter die Wohnungstür austauschen ?

Hallo!

Merger hat ja schon geantwortet.

Ich habe mal eine Frage. (welch Wunder)

Ist ein Vermieter dazu verpflichtet für eine vernünftige
Eingangstür zu sorgen? Ist eine „normale“ Zimmertür als
Eingangstür zugelassen? Ich könnte mir darüber hinaus
vorstellen, dass im Einbruchsfall eine Versicherung nicht für
den Schaden aufkommt und sich auf die mangelnde
Sicherheitsvorkehrung beruft.

Wenn eine verschließbare Eingangstüre vorhanden ist, kann die Versicherung hier eine Schadensregulierung im Falle des Schadens nicht verweigern, vorausgesetzt, die Türe ließe sich abschließen.

Müsste dann evtl. der Vermieter :für den Schaden aufkommen?

Nein, Türe ist ja vorhanden.

Fragen über Fragen :smile: Es geht hierbei um eine rein
theoretische Annahme.

Danke im Voraus

l G :wink: