Ich wohne in einer WG mit einem Mädel, das ich seit einem halben Jahr kenne.
Nun sind Semesterferien und ich mache Praktikum, wohne aber währenddessen daheim (also nicht in der Wohnung). Meine Mitbewohnerin hat kürzlich gemeint, dass eine Freundin von ihr Praktikum in der selben Stadt machen würde und ob sie nicht während meiner Abwesendheit in meinem Zimmer für 6 Wochen schlafen könnte.
Ich habe zugesagt, nur jetzt haben die beiden unter sich ausgemacht, dass die Freundin pro Tag den sie in der Wohnung verbringt (=Mo. - Fr.) 5 Euro ab Verbrauchskosten zahlen wird. Meiner Meinung ist das ziemlich wenig und ich dachte erst, es wäre selbstverständlich, dass sie die komplette Monatsmiete, die ich sonst auch gezahlt hätte, zahlen würde.
Kann ich von der Freundin denn verlangen, die ganze Miete zu zahlen?
Hab auch schon mal im Internet geschaut, aber nichts brauchbares dazu gefunden… nur dass Besuch bis zu 8 Wochen gehen kann, ohne als Untervermietung zu gelten. Nur es ist doch kein Besuch, wenn sie in meinem Zimmer schläft oder?
Das solltest du mit Deiner Mitbewohnerin besprechen.Du kannst natürlich alles Mögliche verlangen , aber was du bekommst , steht auf einem anderen Blatt.Also rede mit Ihr oder Ihnen .Bei Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf…
Hallo, guten Tag
Sie haben bestimmt den Mietvertrag unterschrieben ?
Wenn dem so ist so müssen Sie die Miete weiterzahlen
.So dürfen Sie froh sein das Sie einen Teil der Miete bekommen.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo, die 5,- Eur/Tag zur Abdeckung der Verbrauchskosten finde ich von der Höhe her OK. Nun aber: Auch in einer WG hast Du das Recht auf Unverletzlichkeit Deiner Privatsphäre, d.h. Du brauchst selbstverstdl. nicht zu dulden, daß eine andere Person Dein Zimmer oder gar Bett benutzt. Wenn Du dies freundlicherweise doch tust: einen Anspruch auf Mietzahlung hast Du dann nicht; Ihr müsst dies untereinander regeln.
Vorschlag: die vorübergehend einziehende Dame soll die halbe Nettomiete zahlen und zusätzl. 5.- Eur/Tag.-
-Die Aufnahme einer Person zählt bis zu 8 Wochen als sog. Beherbergung, danach ist von einem Wohnen zur Miete auszugehen- ab dann müsste sich auch die Dame dort polizeil. mit midestens zweitem Wohnsitz anmelden etc.
Gruß, Achim
Fragen Sie das lieber mal den Wohnungseigentümer, bevor Sie sich hier wegen verbotenener bzw. zustimmungspflichtiger Untervermietung „in die Brennesseln setzen“!