Hallo zusammen,
bei meinem Haus erfolgt die Abwasserentsorgung sowie die Wasserversorgung über das Nachbarhaus, d.h. meine Leitungen gehen bei dem in den Keller und von dort auf die Straße (Mein Haus ist von der Straße zurückgesetzt). Das wurde vom Bauherrn damals so gemacht, warum weiß heute keiner mehr so genau.
Die Gemeinde, besser gesagt der Kreis, baut jetzt die Straße vor unserem Haus aus. In diesem Zug will die Gemeinde diese Doppelver- und -entsorgungen auflösen, so dass jeder Haushalt einen eigenen Anschluss hat. Nun ist es so, dass die Gemeinde die Kosten für diese Maßnahme komplett von den jeweiligen Hausbesitzern will. Ich dachte bisher, dass die Abwasserleitung bis zum Kontrollschacht die Aufgabe der GDE ist. Richtig oder falsch? Ist das vielleicht auch von GDE zu GDE unterschiedlich?
Grüße
Lemmy
Hallo Lemmy,
ja die Gemeidne darf nach dem Baugesetzbuch die Kosten für die Erschliessung anteilig auf die Grundstückseigentümer umlegen. Lass Dir aber vorab die ganzen Beschlüsse der Gemeinde geben und die Kostenplanung für das Umlegungsverfahren darlegen. Dann fälltst bei der Rechnungslegung nicht aus allen Wolken.
Christian
Hi,
ja die Gemeidne darf nach dem Baugesetzbuch die Kosten für die
Erschliessung anteilig auf die Grundstückseigentümer umlegen.
Aber das ist doch nicht die erstmalige Erschließung! Vielleicht was zur Geschichte:
Das Haus wurde im Garten einer Gaststätte vom damaligen Wirt gebaut. Obwohl eigentlich alles so geplant war, dass Wasser und Abwasser direkt zur Straße hin verlegt werden sollte, warf der Bauherr kurz vorher um und hat den Anschluss an seine Gaststätte gemacht. Kurz danach hat er die Wirtschaft verkauft und sich zurückgezogen.
Das Grundstück war zu der Zeit ja schon voll erschlossen bzw. wenn nicht, dann hat er vor Baubeginn entsprechende Zahlungen an die GDE geleistet. Weshalb soll ich jetzt „nur“ weil die GDE diese Dinge jetzt bereinigen will, das auch bezahlen?
Mir ist schon klar, dass ich dadurch auch Vorteile habe, da bei einer Verstopfung usw. beim Nachbar nicht der Keller aufgerissen werden muss. Ich bin auch bereit nen Anteil zu übernehmen, aber eben nicht die gesamten Kosten (ca. 10.000 ?).
Grüße
Lemmy
Hallo Lemmy,
da hilft nur eins: zur Gemeidne gehen und sich alle Beschlüsse und die Projektunterlagen zeigen UND [!] erklären lassen. Aus diesem Gespräch muss man die weiteren entsprechenden Schritte planen.
Christian