Frage bzgl. ALG II und Kontoauszüge bei Trennung

Wie verhält es sich bei Neuantrag auf ALG II mit dem Einreichen von Kontoauszügen
der letzten 3 Monate nach Trennung vom Ehepartner, wo das Konto in der Ehe nur auf
den Ehemann lief, also Ehefrau nur Bevollmächtigte und nicht Mitinhaber des Kontos.

Muss Frau dann dennoch die Auszüge der letzten 3 Monate vom Konto des von ihr
getrennten Mannes einreichen?

Es geht nicht drum um etwas zu verheimlichen, nur ob es halt richtig ist, da der getrennte
Partner ja nicht auf Leistungen der Arge angewiesen ist, sondern nur Frau, die sich ein eigenes
Konto auf ihren Namen hat anlegen lassen!

Danke für eure Antworten!

Auch ein nettes Hallo,

Wie verhält es sich bei Neuantrag auf ALG II mit dem Einreichen von Kontoauszügen der letzten 3 Monate nach Trennung vom Ehepartner, wo das Konto in der Ehe nur auf den Ehemann lief, also Ehefrau nur Bevollmächtigte und nicht Mitinhaber des Kontos.

Muss Frau dann dennoch die Auszüge der letzten 3 Monate vom Konto des von ihr getrennten Mannes einreichen?

das Jobcenter interessiert sich dafür, ob der Antragsteller in den letzten 3 Monaten vor ALG-2-Antrag „Vermögen“ zur Seite geschafft bzw. ob zugunsten von Bausparkassen, Lebens-/Rentenversicherungsgesellschaften mtl. Prämien abgezogen wurden, denn im ALG-2-Antrag sind diese Verträge ja anzugeben.

Ob das Jobcenter sich damit begnügt, dass die Kontoauszüge nicht vorgelegt werden, weil dies das Konto des Ehemannes ist und die Antragstellerin „nur Bevollmächtigte“ war, wird wohl das Jobcenter vor Ort entscheiden.
Also wäre dies mit dem Sachbearbeiter zu klären und dem Jobcenter bleibt es dann vorbehalten, die Auszüge vom Ehemann anzufordern, auf die Vorlage der Auszüge zu verzichen oder ohne Verlage der Auszüge den Antrag abzulehnen.

Es geht nicht drum um etwas zu verheimlichen, nur ob es halt richtig ist, da der getrennte Partner ja nicht auf Leistungen der Arge angewiesen ist, sondern nur Frau, die sich ein eigenes Konto auf ihren Namen hat anlegen lassen!

Wenn jeder, der beim Jobcenter „schwört, dass seine Angaben richtig sind“ und das Jobcenter für jeden falschen Schwur 100 € bekäme, hätte die nicht so große Ausgaben;–)

Evtl. wird das Jobcenter auf Trennungsunterhalt etc. verweisen bzw. der Ehepartner seine Einkünfte offenlegen müssen,…

Wie erwähnt, ist Entscheidungssache des einzelnen Sachbearbeiters,
dennoch
schönen Tag noch.

dennoch danke für die Antwort!

Dann werden sie halt mit eingereicht,
hätte ja aber sein können das es grundsätzlich nicht nötig ist,
da Mann halt Inhaber ist.

Hallo,

Es kann schon sinnvoll sein, die entsprechenden Kontoauszüge vom Gemeinschaftskonto ebenfalls greifbar zu haben.
Auf Anfrage vom Sachbearbeiter können die auch nachgereicht werden.

Einerseits wird die Antragstellerin wohl noch nicht so lange ein eigenes Konto haben, andererseits ist es auch ein Bestandteil der Bedürftigkeitsprüfung.
Denn von irgendwelchem Geld muß die Person ja vor der Antragstellung gelebt haben.

mfg

nutzlos