Frage bzgl. Anwalt und Schweigepflicht

Hallo Leute,
weiß jemand, welche Konsequenzen einem Anwalt blühen, der seine Schweigepflicht gebrochen hat, beispielsweise aus der Akte des Klienten Seiten kopiert und widerrechtlich und ohne Einverständnis des Kienten, zu dessen Schaden, an Presseleute und andere völlig Außenstehende und nicht am Fall Beteiligte, weitergegeben hat.
Kann es sein, dass er nie mehr als Anwält wird arbeiten dürfen oder muss er überhaupt mit einer Strafe rechnen?
Danke im Voraus.
Lieben Gruß,
Gerlinde

Hallo!

weiß jemand, welche Konsequenzen einem Anwalt blühen, der
seine Schweigepflicht gebrochen hat, beispielsweise aus der
Akte des Klienten Seiten kopiert und widerrechtlich und ohne
Einverständnis des Kienten, zu dessen Schaden, an Presseleute
und andere völlig Außenstehende und nicht am Fall Beteiligte,
weitergegeben hat.

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 203 StGB.

Kann es sein, dass er nie mehr als Anwält wird arbeiten dürfen

Die Zuklassung wird er sicher verlieren, aber natürlich nach Verbüßen der Strafe neu beantragen dürfen. Ob die Rechtsanwaltskammer ihn dann zulässt, ist eine Frage, die wir hier nicht beantworten können.

oder muss er überhaupt mit einer Strafe rechnen?

Das auf jeden Fall. Ein Anwalt, der gegen die Schweigepflicht verstößt, beschädigt nicht nur den eigenen Ruf, sondern auch den der gesamten Anwaltschaft. Keine Kammer und kein Kollege versteht auf diesem Gebiet Spaß.