Frage bzgl. befristeten Mietverträgen

Hallo Experten,

ich würde gern mal wissen, ob es erlaubt ist, einen Mietvertrag „bei begründetem Verdacht“ zu befristen. Dazu folgende Erklärung:
wir vermieten Eigentumswohnungen in einem Objekt für eben die Eigentümer, da wir vor Ort dies oft besser können, als diese selbst.
Dabei interessieren sich ab und an auch Mieter, die uns nicht 100 %ig geheuer sind ( Sozialamt z.B. ). Gerade hatten wir wieder so einen Fall. Der junge Mann hätte auf die Straße gemusst, bettelte schon fast und ich gab ihm schließlich ein Appartement. Er fiel fast auf die Knie, war echt froh und nun zahlt er die Miete nicht.
Irgendein „Instinkt“ hat mich beim Ausfüllen des Mietvertrages veranlasst reinzuschreiben, dass der Vertrag zunächst auf 6 Monate befristet ist und sich danach jeweils um ein Jahr verlängert ( dabei hat der Vermieter ein Einmonatiges Kündigungsrecht in den ersten 6 Monaten ).
Meine Frage dazu:
ist das überhaupt in der Art erlaubt?? Auch ohne Begründung? Oder wie verhält sich das in solchen Fällen? Wie kann man sich sonst im Vorfeld schützen, wenn man sowas schon ahnt ( außer garnicht erst vermieten an denjenigen )??

Danke
funr@cer

Hallo,

klare Antwort. Ein Mietvertrag ohne Angabe der Gründe, weshalb ein Mietverhältnis befristet wird, ist nicht zulässig. Eine wie immer geartete Zeitmietvertragsreglung ohne Gründe ist unwirksam und es ist ein unbefristeter Mietvertrag.

ich würde gern mal wissen, ob es erlaubt ist, einen
Mietvertrag „bei begründetem Verdacht“ zu befristen. Dazu
folgende Erklärung:
wir vermieten Eigentumswohnungen in einem Objekt für eben die
Eigentümer, da wir vor Ort dies oft besser können, als diese
selbst.
Dabei interessieren sich ab und an auch Mieter, die uns nicht
100 %ig geheuer sind ( Sozialamt z.B. ).

Sorry, aber genau bei diesen Mietern hast Du vom Staat sogar zu 99,9 % die Sicherheit, dass die Miete gezahlt wird.

Gerade hatten wir

wieder so einen Fall. Der junge Mann hätte auf die Straße
gemusst, bettelte schon fast und ich gab ihm schließlich ein
Appartement. Er fiel fast auf die Knie, war echt froh und nun
zahlt er die Miete nicht.

Dann wende Dich an das Sozialamt. Vile Sozialämter sind bereit und zahlen dann die Miete direkt an den Vermieter aus. bezieht der Mieter keine Sozilahilfe, aber möglicherweise Wohngeld, informiere diese Stelle und Bitte um Klärung, dass Du den Mietanteil erhälst.

Irgendein „Instinkt“ hat mich beim Ausfüllen des Mietvertrages
veranlasst reinzuschreiben, dass der Vertrag zunächst auf 6
Monate befristet ist und sich danach jeweils um ein Jahr
verlängert ( dabei hat der Vermieter ein Einmonatiges
Kündigungsrecht in den ersten 6 Monaten ).

Diese Regelung ist sowohl im Hinblick auf die Befristung als auf die Kündigungsfrist unwirksam. Du kannst keine Kündigung als Vermieter vereinbaren, die unterhalb der gesetzlichen Regelung liegt.

Meine Frage dazu:
ist das überhaupt in der Art erlaubt?? Auch ohne Begründung?
Oder wie verhält sich das in solchen Fällen? Wie kann man sich
sonst im Vorfeld schützen, wenn man sowas schon ahnt ( außer
garnicht erst vermieten an denjenigen )??

Man schützt sich, in dem man sich zuerst einmal erklären lässt, was jemand verdient, ob ein Teil des Geldes gepfändet ist. Es mag nun eine soziale Tat gewesen sein, die Du erfüllen wolltest und die auch in sehr vielen Fällen funktioniert. Aber eines muss Dir klar sein, vermieten kann man nur, wenn zu erwarten ist, dass die andere Seite zahlt. Es mag aus meiner Sicht für Dich erstaunlich sein, aber man kann eine Wohnung nicht vermieten, wenn man nicht weiss, woher das Geld kommen kann.

Dann muss der Betoffenen eben zur Stadtverwaltung, dort zum Ordnungsamt und sich in eine Notwohnung einweisen lassen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

erstmal Danke für die Antwort. Hatte mir sowas schon fast gedacht *grummel*
Eins möchte ich aber noch hinzufügen:

Dabei interessieren sich ab und an auch Mieter, die uns nicht
100 %ig geheuer sind ( Sozialamt z.B. ).

Sorry, aber genau bei diesen Mietern hast Du vom Staat sogar
zu 99,9 % die Sicherheit, dass die Miete gezahlt wird.

Eben nicht. Wir waren beim Sozialamt, haben mit dem zuständigen Betreuer da geredet und der meinte, sie zahlen i.d.R. das Geld für die Miete auf das Konto des Sozialhilfeempfängers. Dieser kann es dann für die Miete nehmen oder ausgeben wie er will, das Sozialamt iss damit fein raus.
Wir hatten gefragt ob es keine Möglichkeit gibt, das Geld direkt vom Amt zu uns zu überweisen. Das geht aber laut Aussage des Sozialamtes nur mit Einwilligung des Mieters und die geben diese nur in wirklich ehrlichen Fällen, also dann, wenn sie es eh überwiesen hätten…

Dann wende Dich an das Sozialamt. Vile Sozialämter sind bereit
und zahlen dann die Miete direkt an den Vermieter aus. bezieht
der Mieter keine Sozilahilfe, aber möglicherweise Wohngeld,
informiere diese Stelle und Bitte um Klärung, dass Du den
Mietanteil erhälst.

s.o. Leider sieht die Realtität ( zumindest bei uns ) anders aus.

Irgendein „Instinkt“ hat mich beim Ausfüllen des Mietvertrages
veranlasst reinzuschreiben, dass der Vertrag zunächst auf 6
Monate befristet ist und sich danach jeweils um ein Jahr
verlängert ( dabei hat der Vermieter ein Einmonatiges
Kündigungsrecht in den ersten 6 Monaten ).

Diese Regelung ist sowohl im Hinblick auf die Befristung als
auf die Kündigungsfrist unwirksam. Du kannst keine Kündigung
als Vermieter vereinbaren, die unterhalb der gesetzlichen
Regelung liegt.

O.K. verstehe ich, aber ich kann ja in den Mietvertrag schlecht reinschreiben ich befriste ihn, weil ich Verdacht habe, der Mieter zahlt seine Miete nicht. Was könnte ich in so einem Fall reinschreiben???

Gruß
funr@cer

Hallo,

Dabei interessieren sich ab und an auch Mieter, die uns nicht
100 %ig geheuer sind ( Sozialamt z.B. ).

Sorry, aber genau bei diesen Mietern hast Du vom Staat sogar
zu 99,9 % die Sicherheit, dass die Miete gezahlt wird.

Eben nicht. Wir waren beim Sozialamt, haben mit dem
zuständigen Betreuer da geredet und der meinte, sie zahlen
i.d.R. das Geld für die Miete auf das Konto des
Sozialhilfeempfängers. Dieser kann es dann für die Miete
nehmen oder ausgeben wie er will, das Sozialamt iss damit fein
raus.
Wir hatten gefragt ob es keine Möglichkeit gibt, das Geld
direkt vom Amt zu uns zu überweisen. Das geht aber laut
Aussage des Sozialamtes nur mit Einwilligung des Mieters und
die geben diese nur in wirklich ehrlichen Fällen, also dann,
wenn sie es eh überwiesen hätten…

Dies Aussage ist richtig. Aber für einen Mieter dürfte es hier doch überhaupt kein Problem sein, wenn er Sozialhilfe bezieht, dem Sozialamt die Erlaubnis zu erteilen, das Geld an Dich zu zahlen. Im Übrigen wird Wohngeld bei Sozialhilfeempfängenr pauschal an das Sozialamt gezahlt, da das Sozialamt Anspruch auf Wohngeld hat, weil es die Miete bezahlt.

Bei Nichtsozialhilfeempfängern´- die Wohngeld beziehen - muss der Leistungsträger natürlich auch die Zustimmung des Mieters zur direkten Überweisung haben.

Dann wende Dich an das Sozialamt. Vile Sozialämter sind bereit
und zahlen dann die Miete direkt an den Vermieter aus. bezieht
der Mieter keine Sozilahilfe, aber möglicherweise Wohngeld,
informiere diese Stelle und Bitte um Klärung, dass Du den
Mietanteil erhälst.

s.o. Leider sieht die Realtität ( zumindest bei uns ) anders
aus.

Irgendein „Instinkt“ hat mich beim Ausfüllen des Mietvertrages
veranlasst reinzuschreiben, dass der Vertrag zunächst auf 6
Monate befristet ist und sich danach jeweils um ein Jahr
verlängert ( dabei hat der Vermieter ein Einmonatiges
Kündigungsrecht in den ersten 6 Monaten ).

Diese Regelung ist sowohl im Hinblick auf die Befristung als
auf die Kündigungsfrist unwirksam. Du kannst keine Kündigung
als Vermieter vereinbaren, die unterhalb der gesetzlichen
Regelung liegt.

O.K. verstehe ich, aber ich kann ja in den Mietvertrag
schlecht reinschreiben ich befriste ihn, weil ich Verdacht
habe, der Mieter zahlt seine Miete nicht. Was könnte ich in so
einem Fall reinschreiben???

Zuerst mal ist klar, dass Du den Vertrag nicht aus den Gründen befristen kannst, die Du aufzählst. Und die Kündigungsfrist beträgt gesetzlich mindestens drei Monate.

Ich würde behaupten, dass die Neuregelung des Mietrechtes hier zumindest zum Nachteil der Mieter ausgeht. Es gab durchaus in einigen Fällen berrechtigte Gründe, auch ohne Angabe von wichtigen Gründen, das Mietverhältnis zu befristen und sodann eine Verlängerungsklausel zu vereinbaren. Die SPD und der DMB waren anderer Meinung.

Nun kommt das, was Du hören möchtest, was ich Dir aber nicht empfehlen kann.

Wenn Du durch falsche Angaben - z.B. Befristung wegen Eigenbedarf - einen Mietvertrag ausfüllst und der Mieter zieht aus, Du nimmst den Eigenbedarf nicht wahr, hast Du unter Umständen nicht nur ein Strafverfahren am Hals sondern Du zahlst wegen Vortäuschung des Eigenbedarfes dem Mieter seinen Umzug, alle Kosten des Umzuges und wenn es dumm läuft bis zu 24 Monate die Differenz einer höheren Miete für eine gleichwertige Wohnung. Da kommen dann mal schnell 5000 EURO zusammen.