Hallo,
klare Antwort. Ein Mietvertrag ohne Angabe der Gründe, weshalb ein Mietverhältnis befristet wird, ist nicht zulässig. Eine wie immer geartete Zeitmietvertragsreglung ohne Gründe ist unwirksam und es ist ein unbefristeter Mietvertrag.
ich würde gern mal wissen, ob es erlaubt ist, einen
Mietvertrag „bei begründetem Verdacht“ zu befristen. Dazu
folgende Erklärung:
wir vermieten Eigentumswohnungen in einem Objekt für eben die
Eigentümer, da wir vor Ort dies oft besser können, als diese
selbst.
Dabei interessieren sich ab und an auch Mieter, die uns nicht
100 %ig geheuer sind ( Sozialamt z.B. ).
Sorry, aber genau bei diesen Mietern hast Du vom Staat sogar zu 99,9 % die Sicherheit, dass die Miete gezahlt wird.
Gerade hatten wir
wieder so einen Fall. Der junge Mann hätte auf die Straße
gemusst, bettelte schon fast und ich gab ihm schließlich ein
Appartement. Er fiel fast auf die Knie, war echt froh und nun
zahlt er die Miete nicht.
Dann wende Dich an das Sozialamt. Vile Sozialämter sind bereit und zahlen dann die Miete direkt an den Vermieter aus. bezieht der Mieter keine Sozilahilfe, aber möglicherweise Wohngeld, informiere diese Stelle und Bitte um Klärung, dass Du den Mietanteil erhälst.
Irgendein „Instinkt“ hat mich beim Ausfüllen des Mietvertrages
veranlasst reinzuschreiben, dass der Vertrag zunächst auf 6
Monate befristet ist und sich danach jeweils um ein Jahr
verlängert ( dabei hat der Vermieter ein Einmonatiges
Kündigungsrecht in den ersten 6 Monaten ).
Diese Regelung ist sowohl im Hinblick auf die Befristung als auf die Kündigungsfrist unwirksam. Du kannst keine Kündigung als Vermieter vereinbaren, die unterhalb der gesetzlichen Regelung liegt.
Meine Frage dazu:
ist das überhaupt in der Art erlaubt?? Auch ohne Begründung?
Oder wie verhält sich das in solchen Fällen? Wie kann man sich
sonst im Vorfeld schützen, wenn man sowas schon ahnt ( außer
garnicht erst vermieten an denjenigen )??
Man schützt sich, in dem man sich zuerst einmal erklären lässt, was jemand verdient, ob ein Teil des Geldes gepfändet ist. Es mag nun eine soziale Tat gewesen sein, die Du erfüllen wolltest und die auch in sehr vielen Fällen funktioniert. Aber eines muss Dir klar sein, vermieten kann man nur, wenn zu erwarten ist, dass die andere Seite zahlt. Es mag aus meiner Sicht für Dich erstaunlich sein, aber man kann eine Wohnung nicht vermieten, wenn man nicht weiss, woher das Geld kommen kann.
Dann muss der Betoffenen eben zur Stadtverwaltung, dort zum Ordnungsamt und sich in eine Notwohnung einweisen lassen.
Gruss Günter