Hallo und guten Abend,
ich weiß das Thema wurde hier schon öfter durchgekaut und besprochen, allerdings leider nicht immer wie ich mir das vorgestellt hatte bzw. nicht immer voll zufriedenstellend.
Ich möchte als „Nebenberuf“ zu meinem Hauptberuf in der Immobilienbranche makeln, d. h. durch meine Ausbildung im Bereich Immobilien und meinen Beruf bringe ich ein gewissen Know-How mit, was ich zum selbstständigen vermieten und verkaufen von Immobilien brauche.
Ich möchte nun die Erlaubnis nach § 34 c beantragen, habe die erforderlichen Unterlagen hierfür auch schon zusammen möchte mich jedoch vorab erkundigen.
Ich weiß, man soll nicht immer auf alles hören was man im Internet sieht und ließt, deswegen werde ich so oder so noch eine Steuerberatung aufsuchen, allerdings je mehr ich vorher schon weiß desto günstiger wird es.
Nun zu meinen Fragen:
Meine größte Angst ist es dass ich nebenbei neben dem Job nicht mehr genug Zeit finde und nicht genug Umsatz tätige, ich jedoch aber nicht jeden Monat Steuern an das FA zahlen will, wenn ich vllt mal 2 MOnate nichts verkaufe. Ich möchte nicht von meinem Angestelltengehalt, was knapp bemessen ist, noch das Gewerbe finanzieren, dass wäre nicht möglich.
Ich weiß dass man etwas ankreuzen muss oder beim FA sagen muss, dann muss man im 1 Jahr monatl. nichts abdrücken und dann erst wenn man nach 1 Jahr sieht was man eingenommen hat im folgejahr dann Steuern dafür zahlen als Schätzung basierend auf den Gewinn vom Vorjahr, das wäre ja auch in Ordnung.
DIe nächste Frage welche Geschäftsform wäre für mich am Besten geeignet? eine e. K. oder GBR?!?!
Klar ist eine GmbH und AG etc fällt weg.
Kann mir jemand sagen wäre ich als Makler gewerbetreibender oder freiberufler?
Dann noch ein paar algm. fragen.
Falls ich z.B steuerlich ein paar Belege geltend machen möchte, also sprich Telefonkosten etc, muss da dann der Firmenname auf der Rechnung stehen oder reicht mein privater Name oder muss ich nun alle Anschriften ändern lassen?
Ich denke ich habe einen Umsatz von ca. 5.000-10.000 EUR im Jahr abzüglich meiner Kosten natürlich, also wir reden hier von keinen rießen Geldern, muss ich dann nur eine Einnahmen-Überschuss Rechnung am Ende vom Jahr tätigen oder auch eine Steuererklärung, Buchhaltung führen etc?
Ebenso ist für mich fragwürdig wieso sich einige „Kleinunternehmen“ von der USt befreien lassen können, wenn ich makel muss ich aber ja 3,56 % als Beispiel beim Verkauf nehmen, dann sind ja schon die MwSt mit inkl. oder kann ich dann sagen ne ich nehme nur 3 % excl. MwSt?
Muss dazu sagen egal wie groß die Maklerfirma bisher war die ich kennen gelernt hatte, hatte noch nie einen Makler gesehen der keine MwSt verlangt hat, auch nicht wenns ein 1-Mann Firma war wie meine dann.
Achso und noch eine Frage:
Muss ich schon einen Firmenname bei der Gewerbeanmeldung bzw. beantragung der Erlaubnis nach § 34c haben oder muss ich das erst in den Unterlagen eintragen die dann vom FA kommen etc.
Es wäre nett wenn ich ein paar Fragen beantwortet bekäme, dann bin ich beruhigter und habe schon ein gewissens Basis-Wissen.
Einen Steuerberater und den Mann auf der Behörde löcher ich trotzdem noch.
Grüße