Hallo,
Hat ein Arzt eigentlich die Option einem Menschen die
Behandlung zu verweigern?
nein eigentlich nicht, zumindest muss er an einen Kollegen weiterreichen (Wenn Budget voll, keine Termine frei, nicht ausreichend spezialisiert), sofern es noch machbar ist und kein Notfall vorliegt.
Hintergrund:
Kam heute ne Meldung dass eine im 4. Monat Schwangere durch
Patientenverfügung eine lebensnotwendige Bluttransfusion
verweigert und stirbt. Die Mutter der Frau stellt jetzt
Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.
Hier hat der ARzt ja nicht die BEhandlung verweigert sondern den Wunsch der Patientin respektiert und demgemäss gehandelt. Jeder Patient hat das Recht auf angeratene BEhandlung zu verzichten.
Die Ärzte haben sich laut Berichterstattung bezogen auf die
Schwangere richtig verhalten, aber bezogen auf das ungeborene
Kind beweg(t)en sie sich im Niemandsland, dafür gibt es wohl
(noch) keine Richtlinien etc.
Nein, dabei ist auch die Frage ob die Frau die Verfügung unterzeichnet hat als sie schon schwanger war oder nicht (also ob sie nur für sich oder beide sprach) und die Frage ob das ungeborene schon die üblichen Patientenrechte geniesst bzw. wie weit es war, so zwischen Zellhaufen und kurz vorm Schlüpfen ist ja unterschiedliches möglich. Aber im 4. Monat ist der Tod des kindes sicher, wenn die Mutter stirbt bzw. es geholt wird.
Also hat er die Probleme weil er dem ungeborenen die Hilfe verweigerte, wobei er in dem FAll darauf angewiesen wäre, den Wunsch der werdenden Mutter zu übergehen, was er auch nicht gedurft hätte.
Und da kommt es darauf an, ob dann evtl etwas anderes möglich gewesen wäre, zB. wenn die werdende Mutter ohne Transfusion sicher sterben würde, aber das Ungeborene könnte vorher noch geholt werden und hat dann durch entsprechende Behandlungen noch eine Chance. Aber sowas ist dann auch riskant, da der Zustand der mutter evtl. keinen Kaiserschnitt mehr zulässt, ohne dass daraus ein tödlicher Ärztefehler oder aktive Sterbehilfe wird und ob das Kind durchkommt ist auch ungewiss bzw. hier im 4. Monat sogar absolut unwahrscheinlich (das ginge nur, wenn man die LEbenswichtigen Funktionen der mutter bis zum Ende der Schwangerschaft aufrechterhält, was ja auch schon verschiedentlich gemacht wurde bei hirntoten, aber hier gings ja anscheinend nur um ne Transfusion, also ist nicht klar welchen Zustand die Mutter hatte).
Da kommen also zu viele zusätzliche BEdingungen dazu, dass man das aus so einer NAchricht nicht so leicht konstruieren kann, sondern sich den Fall genau anschauen muss. und dass soll da mal lieber der richter tun 
Gruß Susanne