Hallo, in der Fahrschule hieß es, dass wenn ich mit 16 den A1 mache, meine Probezeit mit 18 für A1, A und B schon vorbei ist. Sie geht ja (wenn man nichts dummes macht) nur zwei Jahre lang.
Ich habe jetzt aber gehört, dass im Nachbardorf ein 19-Jähriger genau davon ausgegangen ist, leicht alkoholisiert (keine Ironie) Auto gefahren ist und das scheinbar nicht durfte. Die Auskunft ist aber nicht 100%ig sicher.
Hinweis: Es geht nur um die Probezeit, nicht darum, dass man den A zwei Jahre lang besitzen muss, um ohne Leistungsbeschränkung fahren zu dürfen.
Wisst ihr, was richtig ist?
mfg Christoph