Frage bzgl. Probezeit

Hallo, in der Fahrschule hieß es, dass wenn ich mit 16 den A1 mache, meine Probezeit mit 18 für A1, A und B schon vorbei ist. Sie geht ja (wenn man nichts dummes macht) nur zwei Jahre lang.

Ich habe jetzt aber gehört, dass im Nachbardorf ein 19-Jähriger genau davon ausgegangen ist, leicht alkoholisiert (keine Ironie) Auto gefahren ist und das scheinbar nicht durfte. Die Auskunft ist aber nicht 100%ig sicher.

Hinweis: Es geht nur um die Probezeit, nicht darum, dass man den A zwei Jahre lang besitzen muss, um ohne Leistungsbeschränkung fahren zu dürfen.

Wisst ihr, was richtig ist?

mfg Christoph

Hallo,

Ich habe jetzt aber gehört, dass im Nachbardorf ein
19-Jähriger genau davon ausgegangen ist, leicht alkoholisiert
(keine Ironie) Auto gefahren ist und das scheinbar nicht
durfte. Die Auskunft ist aber nicht 100%ig sicher.

Probezeit ist nicht gleich Alkoholverbot. Alkoholverbot gilt bis mindestens 21 oder bis ende der Probezeit wenn man bei ende über 21 ist. Die Probezeit ist um, man brummt dir dann das Aufbauseminar nicht mehr so schnell auf. Du darfst mit 18 immer noch keinen Alkohol trinken und ein KFZ führe bis du 21 bist.

Gruß Michael

Probezeit ist nicht gleich Alkoholverbot. Alkoholverbot gilt
bis mindestens 21 oder bis ende der Probezeit wenn man bei
ende über 21 ist.

Ok, danke. Das ist natürlich verständlich.

mfg Christoph

Hallo,

Hallo,

Probezeit ist nicht gleich Alkoholverbot.

Doch, das wäre eine 0.00 Promille - Toleranz.

Alkoholverbot gilt
bis mindestens 21 oder bis ende der Probezeit wenn man bei
ende über 21 ist.

Blieben wir dabei, wann eine FE " gemacht " wurde und wann die P.Z. endet.

Die Probezeit ist um, man brummt dir dann
das Aufbauseminar nicht mehr so schnell auf.

Käme auf die festgestellte BAK an, was passieren könnte.
( auch nach Ablauf der P.Z. … selbst dann können noch weitere Kriterien zu berücksichtigen sein )

Du darfst mit 18
immer noch keinen Alkohol trinken und ein KFZ führe bis du 21
bist.

Auch nicht richtig, sage es im Bezug auf mögliche FE und P.Z. lieber so:
Man sollte keinen Alkohol konsumieren, wenn man anschließend noch fahren will
( Auch wenn die P.Z. vorbei wäre )

Gruß Michael

mfg

nutzlos

Ich habe mal das Fahrlehrbuch aufgemacht und bin auf Seite 13 über folgenden Satz gestolpert:

Für Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gilt seit August 2007 Alkoholverbot.

Damit ist das schonmal sicher. Wie die Probezeit geregelt ist, habe ich aber noch nicht heraus gefunden.

mfg Christoph

Hallo,

Damit wäre in der Tat bis zum 21. Lebensjahr verschärfend zu meiner Antwort absolute " Nulltoleranz " im Straßenverkehr mit FE - pflichtigen FZG.

MoFa wird zu o.g. Fahrzeuggruppe ( Alkohol ) gezählt, Radler kann ich in dieser Hinsicht nicht definieren.

mfg

nutzlos

Gelöst
So, nach etwas Such&Find im Fahrlehrbuch habe das gefunden:

Für Fahranfänger, die erstmals eine Fahrerlaubnis erwerben, gibt es den "Führerschein auf Probe".

Für wen gilt die Probezeit?
Für die Inhaber folgender Fahrerlaubnisklassen: A1, A und B.

Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Erteilung einer dieser Klassen.

Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert zunächst 2 Jahre, ab dem Erwerb der Fahrerlaubnis.

Das ganze ist auf Seite 235 des Fahrlehrbuchs, das man zur Fahrausbildung bekommt, zu finden.

Damit ist jetzt alle klar und zudem genau belegt. Was da drin steht hat schließlich zu stimmen.

mfg Christoph