Frage bzgl. Prüfungsrecht deutscher FH´s

Guten Tag!

Ich habe an einer deutschen Fh studiert und meine Diplomarbeit abgegeben. Diese wird jetzt von 2 Professoren bewertet. Sind diese beiden Bewertungen positiv, so darf ich zur Disputaion (Verteidigung der Diplomarbeit) antreten.
Mich würde interessieren, ob es einen gesetzlichen Rahmen für die Dauer der Bewertung durch die 2 Professoren gibt. Ich habe die Diplomarbeit am 20. September abgegeben und bis heute werde ich nur mit einem „Die Gutachten sind noch nicht fertig“ abgespeist.
Kann mir da jemand weiterhelfen?

mfg
Peter

Hallo,

in der Regel sollte eine Fristsetzung in deiner Studien- bzw. Pruefungsordnung erfolgen, diese sollte fuer deinen Studiengang im Pruefungsamt ausliegen (jedenfalls ist das an der Uni so). Hier gibt es z.B. fuer die Bewertung eine Frist von 3 Monaten ab Abgabe, allerdings habe ich auch schon von anderen Unis gehoert, bei denen diese Frist nur 2 Monate betraegt.

Viele Gruesze
Patrick