Frage bzgl Untermiete

Hallo zusammen,

folgender Fall liegt vor:

Hauptmieter A vermietet seine Wohnung aufgrund eines Auslandssemesters zwischen. Dies geschieht mit dem Einverständnis des Vermieters.
Der Zwischenmieter B würde aber gern in der Wohnung mit seiner Freundin einziehen, wovon er nicht den Hauptmieter A und auch nicht den Vermieter informierte. Ist dies rechtlich zulässig? Ist es zulässig, dass der Untermietvertrag mit einer Person abgeschlossen ist,jedoch zwei Personen dort wohnen?
In dem Untermietvertrag steht diesbezüglich folgendes:
„Diese Genehmigung gilt ausschließlich für den benannten Untermieter und darf nicht auf dritte Personen, auch nicht auf Familienangehörige des Untermieters übertragen werden.“

„Diese Genehmigung gilt ausschließlich für den benannten Untermieter und darf nicht auf dritte Personen, auch nicht auf Familienangehörige des Untermieters übertragen werden.“

Hi, damit ist doch alles gesagt! Wenn das so im Vetrag steht, darf d. Untermieter d. Wohnung nur allein bewohnen.
MfG ramses90.