Frage "Darf mein KFZ diesen Anhänger ziehen"?

Hallo.
Kannst Du mir bitte helfen?

Ich habe ein Fahrzeug (Hyundai i20), welcher gebremst
750kg ziehen darf.
Nun hätte ich einen Anhänger (Leergewicht 450kg, max. Gesamtgewicht 1300kg), wo ich nicht weiss, ob ich diesen ziehen darf.

Person A sagt: Klar, Du darfst halt nicht mehr als 300kg zuladen. Dann hast ja max. 750kg Gesamtgewicht!
Person B sagt: Nein! Denn ich könnte den Anhänger ja bis zum Gesamtgewicht von 1300kg beladen. Und die Polzei geht
davon aus, dass Du ja vollladen könntest!

Was stimmt nun???

Danke
tom

hallo!

person A hat recht, es zählt immer das tatsächlich angehängte gewicht. du darfst sogar noch etwas mehr anhängen, denn die stützlast, die von oben auf die AHK drückt, zählt nicht mit zum anhängergewicht, also z.b. bei 30 kg stützlast darf der anhänger beladen werden bis er 780 kg wiegt (egal wie hoch sein zul. gesamtgewicht WÄRE).

grüße!

Person A hat Recht, wenn Du in eine Poizeikontrolle kommst, könnte die Polizei dich zu einer Waage schicken, wenn sie denkt, dass Du überladen hast. Aber sonst ist alles gut.
Aussage eines TÜV-Prüfers :wink:

Hallo Frank,

das läßt sich einfach beantworten:
Die Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung (Feld O.1 bzw. O.2) ist auf das maximale tatsächliche Anhänge®gewicht bezogen, nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Person A hat also in Deinem Fall Recht. Wenn der i20 750kg gebremste Anhängelast eingetragen hat, so darfst Du jeden Anhänger bis 750kg tatsächliches Gewicht ziehen (die Bremse muss der Anhänger aber haben, denn die ungebremste Anhängelast ist i.d.R. geringer)
In Deinem Fall also der 1300er Anhänger mit 300kg Ladung (wenn Leergewicht 450kg). Wenn man sich unsicher ist, am besten auf eine Waage fahren.

Hoffe geholfen zu haben, schönen Gruß!

Roman

Hallo Tom,

Person A hat recht, da die Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers darstellt, aber ohne die Stützlast, d.h. wenn Du den Anhänger auf die Waage fährts, darf die Anhängerachse nicht mehr als 750kg wiegen, die Stützlast (50 oder 75kg) wird dem Zugfahrzeug zugeschlagen, d.h. der komplette Anhänger darf dann sogar 800 oder 825kg wiegen, je nachdem welche zulässige Stützlast die Anhängekupplung hat (steht auf dem Typschild der Kupplung) und Du den Anhänger auch demensprechend belädst.
Etwas komplizierter ist die Zulässigkeit der Anhängekupplung. Auf dem Typschild ist ein „D-Wert“ angegeben. Dieser berechnet sich wie folgt:
zul. Gesamtmasse ZugFz x Zul. Gesamtmasse Anhänger (also 1300kg), dieser Wert wird geteilt durch die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen. Das Ergebnis wird dann noch mit 9,81 multipliziert. Wenn dieser Wert größer ist als der Wert auf der Anhängekupplung, dann darfst Du den Anhänger leider doch nicht ziehen.
Ich kann Dich aber beruhigen. Die Geschicht emit dem D-Wert kennt kaum jemand, da gibt es keine Probleme.
Ich hoffe ich habe Dir mehr geholfen als verwirrt.
Gruß
Reinhold

Hallo Tom,

Du darfst den Anhänger ziehen solange Du deine Anhängerlast von 750 KG nicht überschreitest.

mfG

K. Fischer

Hi Tom,

Person A hat recht. Du darfst mit deinem Fahrzeug nicht mehr als 750kg in einem gebremsten Anhänger ziehen. Völlig egal ist hierbei was für einen Anhänger du dazu verwendest (er muss halt 750kg aushalten können).

Was du allerdings beachten musst sind die Führerscheinklassen. Wenn du nen alten „dreier“ hast ist alles in Ordnung.
Hast du den Führerschein der Klasse B darf das zulässige Gesamtgewicht (Feld F.1 in den Zulassungspapieren) nicht höher sein als das Leergewicht deines Hyundai (Feld G in den Zulassungspapieren, könnte ein Problem darstellen bei 1.300kg Anhängergewicht). Und die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge zusammen dürfen 3.500kg nicht überschreiten (ehrer Unwahrscheinlich bei nem Hyundai), und hier zählt das was in den Papieren steht und nicht das was deine Fahrzeuge tatsächlich haben.

Hast du BE oder CE ist alles kein Problem.

Gruß, Jens

Dieser Hänger darf mit 300 Kg beladen werden und auch angehangen werden. Das Gesamtgewicht ist entscheidend.