Frage der Freund hat sich getrennt sich aber nicht umgemeldet. Bekomme vom Amt eine zusatzleistung die denken natürlich durch das nicht abmelden meines ex

Das ich nicht Wahrheitsgemäss
Angaben gemacht habe.
Was kann ich tun um meine Glaubwürdigkeit zu Bestättigen ?
LG.

Hallo,

ich denke mal, Du bist gerade etwas aufgeregt! :wink:

Meinst Du?

Dein bisheriger Lebensabschnittsgefährte ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, hat sich aber nicht umgemeldet (am neuen Wohnsitz angemeldet).
Du möchtest eine Leistung (z.B. Wohngeld etc.) beantragen.
Du befürchtest, dass Dir die entsprechenden Stelle nicht glaubt, dass Dein bisheriger Partner nicht mehr in der Wohnung wohnt.

Ist das so korrekt formuliert?

Wenn ja, dann stelle es exakt so gegenüber dem Amt/der Behörde dar! - Aber bitte nicht so wie hier! :wink:

Die Mitarbeiter von Ämtern/Sozialagenturen etc. sind nicht per se „böse“. Wenn Du angemessen nach Hilfe fragst, wird Dir auch geholfen werden.

Ro

Ich würde ja gern helfen. Aber es gelingt mir nicht, aus deinem Post den fraglichen Sachverhalt herauszufiltern. Gibt es deinen Text auch in lesbar?

Die fehlende Ummeldung lässt sich problemlos und recht schnell erreichen. Meldung an das zuständige Einwohnermeldeamt, dass der Herr ausgezogen ist, aber sich nicht umgemeldet hat, und dann wird von Amts wegen überprüft, ob er noch bei Dir wohnt. Das kann dann ein Blick auf das (hoffentlich bereits korrigierte) Klingenschild sein, ein Brief an ihn an deine Adresse, der dann als unzustellbar zurückgeht/auf den er sich in Frist melden müsste, was er nicht kann, wenn er den Brief an die alte Adresse nicht bekommt, … Das machen die Kommunen unterschiedlich. Jedenfalls wird er bei negativem Ausgang dieser Überprüfung dann von Amts wegen an deiner Adresse abgemeldet.

Bis dahin bei allem Schriftwechsel mit Behörden, bei denen die Frage, ob er noch bei dir wohnt eine Rolle spielen könnte, den Hinweis auf das laufende Verfahren zur zwangsweisen Abmeldung beim Einwohnermeldeamt hinweisen.