Mal angenommen 2 Parteien, eine Bank udn eine Privatperson streiten sich im Jahr 2000 über eher einen kleinen Betrag (kleiner 1500 Euro mit allen Gerichts und Mahnkosten und Zinsen).
Die Gläubigende Bank schafft es nicht sich mit der sturren Privatperson zu einigen und die Privatperson lässt es bis zum Haftbefehl auflauffen und meint hpotetisch *Lieber hock ich mich in den Knast als das ich euch Betrügern das Geld geb*.
Da angenommen ein recht grosser Rabatz entsatnd und die Bank selbt eingesehen das es nicht ganz koscha abgelaufen war einigen sich die Parteien auf eien Vergleich über 600 DM. Die Privatperson bezahlt.
Angenommen die Privatperson hat auf einmal ohne sich erdenklichen Grund ärger bei einer Sache mit den Hinweis auf Schufa.
In der Schufa findet es nur Positive Sachen wie Bausparer, Lebensvericherung (Fragt sich auch warum die in der Schufa stehen) und halt einen Hinweis eines HAftbefehler beim Amtsgericht.
Beim Amtsgericht nachgefragt wurde der ursprüngliche Haftbefehl trotz vergleich nicht von der Bank gelöscht.
angenommen Unterlagen für den Vergelich nach 5 Jahren nicht mehr vorhaden nur noch ein Kontoauszug.
Bei nachfragen bei der Bank wird festgesetellt das die Person niregnds mehr gefüht wird und auch keinerlei Daten über die Person vorhanden sind.
Nach anschrieben der Bank durch die Privatperson reagiert die Bank absolut nicht, nach zusätzlichen 2 Telefonaten auch nicht.
Wie könnte die PErson nun den Haftbefehl beim amtsgericht austragen / löschen lassen?
Mal angenommen die Person würde hier eien Anwalt einschalten, währen hier nur der Satz 0,3 von dem 1500 DM berechnet.