Hallo David,
natürlich nicht, es ist nicht die Aufgabe des Vermieters die Elektroinstallation auf ordendliche Bauausführung prüfen zu lassen, dieses sollte bei der Bauabnahme durch den Architekten und dem Bauherren erfolgen. Der Vermieter ist natürlich in der Pflicht, wenn bei ordnungsgemäßer Benutzung und ohne erhebliche Veränderung der Installation, eine Fehlfunktion auftritt, diese durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen, ohne den ordnungsgemäßen Gebrauch zu beeinträchtigen (defekte Steckdose ausbauen, Deckel drauf und gut). Bei der Elektroinstallation gibt es für den Installateur gewisse „Freiräume“, d. h. er ist bei der Kabelverlegung nicht immer an spezielle Verlegungsvorschriften gebunden, Ausnahmen sind z. b.
Bad und Küche, dort sind genormte Abstände zu Wasserauslässe und Wasserbenutzungsstellen einzuhalten.
Es ist dem Installateur aber zum Beispiel freigestellt,
ob er die gesamten Steckdosen in einer Wohnung in einer Linie nach und nach verdrahtet, das gleiche evtl. mit den Schaltern und Leuchtenauslässe der gesamten Zimmer; oder er entscheidet sich für die bessere Variante, und versorgt jedes Zimmer mit einer separaten Zuleitung und versorgt dann dort über eine Abzweigdose die Steckdosen und Schalter sowie Leuchtenauslässe von dieser. Hierbei gibt es noch die Variante, ggf. mehrere Zimmer an eine Zuleitung anzuschliessen, welches dann natürlich in der Elektroverteilung Sicherungsplätze(=Kosten) sparen würde.
Um einen aussagekräftigen Installationsplan zu erstellen, schätze ich den Aufwand bei einer 2 - Zimmerwohnung auf mind. 4 Arbeitsstunden einer echten Fachkraft, wobei dann damit zu rechnen ist, das alle Abzweigdosen(welche meistens übertapeziert sind) geöffnet werden müssen, und alle Steckdosen etc. frei zugänglich sein müssen(also auch hinter Schränken etc.).
Wie du siehst ist solche Überprüfung nicht eben mit einem Scanner getan. Wenn der Vermieter deines Vaters eine Fachfirma für die Beseitigung eines el. Schadens beauftragt hat, ist das schon i. O. ! => Skeptisch würde ich allerdings dann werden, wenn ein Hausmeister ohne entsprechende Ausbildung an der E.-Anlage rumfummelt, dann würde ich vom Vermieter eine nachträgliche Überprüfung durch eine in der Handwerkskammer eingetragene Fachfirma verlangen!
So, viel Text, aber ich wollte deine Frage möglichst genau beantworten.
Gruss
Gerd