Frage Erbrecht !

Hallo !
Folgender Fall:
Opa „O“ liegt im Sterben. Sein Vermögen liegt auf einem Bankkonto.Kontoinhaber ist Ehefrau „E“.
Sehe ich das richtig, dass somit kein Erbe bei Versterben von „O“ erfolgt, da er ja so gesehen kein eigenes Vermögen hat?
Gruss,
WKN

Hi,

das kommt noch ein bisschen mehr auf die Umstände an. Wenn O eigentlich an das Geld will, was (aus welchen Grund auch immer) auf dem Konto der E schlummert, dann hat O eine (hoffentlich beweisbare) Forderung an E. Forderungen sind vererblich, so dass auch seine Nachkommen diese Forderung geltend machen können. Wenn allerdings E auch der Erbe ist (entweder per Testament oder in der gesetzlichen Erbfolge) löst sich das wieder in Wohlgefallen auf.

Grus Hans-Jürgen
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DAs heisst bestehen keine besonderen Umstände greift die gesetzliche Erbfolge und die E erbt das gesamte Vermögen.Oder?

Nicht unbedingt, Wenn O noch Kinder, Geschwister oder Grosseltern hat, erben die auch zum Teil. (Wie hoch der Teil ist, hängt von der Anzahl der Berechtigten und vom Güterstand der Ehe ab.)
Wenn die Kinder oder Geschwister nicht mehr leben, die aber wiederum lebende Kinder haben (Enkel, Neffen) so treten diese an die Stelle der Verstorbenen. Bei Grosseltern treten keine Nachkommen an deren Stelle, wenn es noch einen Ehegatten gibt.
Dies alles gilt natürlich nur, wenn es kein Testament gibt (gesetzliche Erbfolge).
Wenn nennenswerte Beträge vererbt werden und die E das ganze Geld von O bereits auf ihr Konto bekommt, so kann eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden vorliegen. Diese ist (logischerweise) genau so hoch wie die damit umgangene Erbschaftssteuer.

Gruss Hans-Jürgen
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DAs heisst bestehen keine besonderen Umstände greift die
gesetzliche Erbfolge und die E erbt das gesamte Vermögen.Oder?

Hallo,

nein, die Tastache, dass das Geld auf Omas Konto liegt bedeutet nicht, dass es ihr auch gehört. Allerdings kann es schwierig sein, einen Beweis dafür zu führen, wieviel von dem Geld auf dem Konto wem zugestanden hat.

Dann wäre zu klären, ob gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge (Testament) vorliegt und ggf. Pflichtteilsrechte zu berücksichtigen sind. Zudem ist der Güterstand der Ehe zu beachten. Dementsprechend würde dann Opas Geld aufgeteilt. Also bei gesetzlicher Erbfolge und normaler Zugewinngemeinschaft würde Oma 1/2 (1/4 Erbanteil, 1/4 pauschalen Zugewinn) bekommen, und die andere Hälfte auf die Kinder, bzw. soweit vorverstorben auf deren Nachkommen, verteilt werden.

Oma kann aber auch das Erbe ausschlagen und einen konkreten Zugewinnausgleich beantragen und sich damit ggf. besser stellen. Dies dann, wenn der Zugewinn auf Opas Seite während der Ehe besonders hoch war.

Rechtzeitiger professioneller Rat hilft da viele Probleme zu vermeiden.

Gruß vom Wiz

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