meine Frage: Gemeinde x will eine Straße erneuern. Die Anlieger sollen bezahlen, haben aber einen Vertrag von 1970, wo die Erschließung der Straße, mit Summe x bezahlt wurde. An der Straße wurde seither noch nichts gemacht. Gemeinde x sagt jetzt, der Vertrag ist hinfällig jeder muss bezahlen und die bezahlte Summe x wird auch nicht mit Zinseszins angerechnet die Summe bleibt wie vor 40 Jahren.
Was für einen erfolg hat eine Klage vor Gericht.
gruß Martin.
MOD:wg. Archivtauglichkeit Tippfehler im Titel korrigiert
Hallo Martin,
der Vertrag bezieht sich wahrscheinlich auf die Kosten des Ausbaus aus den 1970er Jahren. Nun ist es allerdings leider so, dass eine Straße nicht ewig hält.
Will die Gemeinde wirklich Geld für die Leistung von früher oder kündigt sie an, dass für den erneuten grundhaften Ausbau Kosten auf die Grundstücksbesitzer umgelegt werden?
Grüße
Ulf
Die Gemeinde hat früher nichts an der Str. gemacht. Es wurde von den Anliegern 1970 die Erschließung bezahlt, und bis heute wurde die Str. nicht ausgebaut. Jetzt soll ausgebaut werden und die Bürger sollen bezahlen. Die Gemeinde sagt, der Vertrag ist hinfällig, und das bezahlte Geld (Erschließungskosten) von 1970 wird angerechnet, nur der bezahlte Betrag ohne Zinseszins.