Frage Fahrtkosten + Verpflegungszuschuss

Hallöchen allerseits,

folgendes Szenario.
Arbeitnehmer AN ist bei seinem AG, einer Personalvermittlung, angestellt.
AN hat seinen Arbeitssitz in X, circa 25km vom Wohnort W entfernt.

AG setzt AN im Rahmen der Mitarbeiterüberlassung bei einem Kunden K in Y ein.
Y ist etwa 75km von X entfernt und 100km von W.

Dadurch pendelt AN täglich 100km pro Strecke, er fährt 150km mehr als nach X.
Abgesehen von der Entfernung ist AN hierdurch täglich rund 13 Stunden arbeitsbedingt außer Haus.

Der AG zahlt für den Einsatz bei K dem AN €270 Fahrgelderstattung und €60 Verpflegungspauschale pro Monat.
Die zusätzliche Fahrtzeit wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Überstunden werden auch nicht bezahlt.

Zur Frage:
Sind durch die Erstattung die steuerrechtlichen Ansprüche auf Fahrgelderstattung und Verpflegungsmehraufwand von AN gegenüber dem Finanzamt erledigt?
Wenn nein, wie kann AN die Differenz sinnvollerweise auf der Steuererklärung angeben?

Fahrtkosten:
a) AN gibt die zusätzliche Fahrstrecke (150km) voll an und rechnet 20x150km=3000km=€1000 Fahrtkosten absetzen
b) AN zieht davon die bezahlten €270 ab und setzt €730 ab.
c) AN zieht von 3000km 900km (entsprechend für €270 bei 30c/km) ab (Rest 2100km) und setzt noch €630 ab.
d) AN gibt die Differenz der Distanz (75km) voll an und rechnet 20x75km=1500km =€500 Fahrtkosten absetzen
e) AN zieht davon €270 ab und setzt €230 ab.
f) AN zieht von 1500km 900km ab (Rest 600km) und setzt noch €180 ab

Verpflegungspauschale:
a) AN gibt die vollen Mehraufwände (6€/Tag) voll an un setzt 20x€6=120 ab.
b) AN zieht davon €60 ab und setzt Mehraufwände von €60 ab.
c) AN kann gar nichts geltend machen, da selbst bei 50% Steuersatz die Steuerersparnis bei €120 absetzbarem Mehraufwand weniger ist, als was AN von AG erhalten hat.

Danke für Antworten.
Gruß,
Michael

Zur Frage:
Sind durch die Erstattung die steuerrechtlichen Ansprüche auf
Fahrgelderstattung und Verpflegungsmehraufwand von AN
gegenüber dem Finanzamt erledigt?

Das Finanzamt erstattet dem Steuerpflichtigen keine Fahrgelder und keinen Verpflegungsmehraufwand.

Wenn nein, wie kann AN die Differenz sinnvollerweise auf der
Steuererklärung angeben?

Gesamtkosten bzw. -aufwendungen und die Erstattungen angeben. Das Finanzamt übernimmt die Daten nach Prüfung so und bildet automatisch die Differenz.

Fahrtkosten:
a) AN gibt die zusätzliche Fahrstrecke (150km) voll an und
rechnet 20x150km=3000km=€1000 Fahrtkosten absetzen

Ja, aber es sind nur 900 € Fahrtkosten.

b) AN zieht davon die bezahlten €270 ab und setzt €730 ab.

Nein, den vollen Betrag und die volle Erstattung ansetzen.

c) AN zieht von 3000km 900km (entsprechend für €270 bei
30c/km) ab (Rest 2100km) und setzt noch €630 ab.
d) AN gibt die Differenz der Distanz (75km) voll an und
rechnet 20x75km=1500km =€500 Fahrtkosten absetzen
e) AN zieht davon €270 ab und setzt €230 ab.
f) AN zieht von 1500km 900km ab (Rest 600km) und setzt noch
€180 ab

Wie erwähnt: Die gesamten km angeben, die gesamten Erstattungen angeben.

Verpflegungspauschale:
a) AN gibt die vollen Mehraufwände (6€/Tag) voll an un setzt
20x€6=120 ab.

Ja. Die Erstattung auch angeben.

b) AN zieht davon €60 ab und setzt Mehraufwände von €60 ab.
c) AN kann gar nichts geltend machen, da selbst bei 50%
Steuersatz die Steuerersparnis bei €120 absetzbarem
Mehraufwand weniger ist, als was AN von AG erhalten hat.

c = nein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Danke (owt)
.