Frage Fondpolice steuerfrei bis 2004

Hallo,
bis ende des Jahres kann ich doch eine Fondpolice zur Altersvorsorge steuerfrei abschließen. Ich kann jedoch zur Zeit mtl. nicht so viel investieren wie ich es ab nächsten Jahr vorhabe.

Wie sieht es mit der Steuerfreiheit aus, wenn ich die Fondpolice nächstes Jahr aufstocke?
Besteht für die Aufstockung auch Steuerfreiheit?

Wenn schlecht, geht es vielleicht durch einen Trick:
Fondpolice mit höherem Beitrag abschließen und dann für ein halbes Jahr auf kleineren Betrag reduzieren?

Nächste Frage:
Meine Freundin kommt aus Polen und wird nächstes Jahr nach Deutschland ziehen.
Kann sie dieses Jahr hier auch eine Fondpolice zur Altersvorsorge abschließen und wie sieht es für sie mit der Steuerfreiheit aus?

Was haltet Ihr von Scandia oder Pioneer? Oder habt Ihr andere gute Vorschläge?

Vielen Dank
Bert

Hallo Bert,

das ist korrekt. Auch Fondpolicen sind bis 31.12. steuerfrei. Eine Erhöhung ab 2005 ist steuerpflichtig.

Es gibit nur ein paar Ausnahmen - Dynamik und Zusatzversicherunge (z.B. Berufsunfähigkeit, Unfallzusatz, Risikozusatz usw. ) sind Ausnahmen. Auch eine Reduzierung oder Beitragsüberbrückung funktioniert nicht. Obwohl dieses im Gesetzt nicht eindeutig erläutert ist. Aber mann kann davon ausgehen.

Lass Dir doch einfach mal einen Vorschlag machen - in deinem Alter mit Dynamik kommt auch einiges zusammen.

Es gibt einige Gesellschaften, bei der Du für deine Freundin auch vorsorgen kannst. Voraussetzung ist allerings Beginn 2004.

viele Grüße
Stefan Bröseke
Versicherungskaufmann der DKV

Hallo,

Pioneer ist keine Fondpolice, sondern ein Fondsanbieter innerhalb z.B. von Fondspolicen, aber auch außerhalb.

Skandia ist nicht mein Favorit.

neue Leben, Condor, wwk, Stuttgarter vielleicht.

Der rest war ja schon geklärt. Lass Dich beraten von einem Makler mit etwas Kompetenz in Deiner nähe oder einem aus dem Forum (auch Experten)

Viele Grüße
Thorulf Müller

Aber …
Hallo Stefan,

wenn ich aber ganz normal (mit normalem Beitrag) dieses Jahr etwas abschließe und nächstes Jahr z.B. durch Hartz IV oder anderes den mtl. Beitrag nicht aufbringen kann und den Beitrag z.B. für ein viertel Jahr herunterfahre, gilt es bei Wiedereinstieg dann wie eine Aufstockung? Dürfte doch eigentlich nicht sein!

VG
Bert