Frage Führerschein

Hallo,
der Fürherschein an sich ist ja an sich nur ein Dokument das besagt das man eien Fahrerlaubnis besizt.

Was ist den wenn man seien neuen Fürhrerschein nicht bei der Zulassungstelle abholen würde?

Habe mir letztens beim neuen Führerschein gedacht, der nun bis 3,5 Tonnen ist nicht mehr bis 7,5 Tonnen, hätte ich meien alten nur nicht verloren oder den neuen einfach nicht abgeholt.

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, hast du deinen FS verloren und einen neuen beantragt. Du hastet vermtl. die alte Klasse III und jetzt ??? (ich weiss nicht wie die heute heißen).
Ich fürchte, du hätest bei der Beantragung des neuen auf diese Problematik hinweisen müssen, da die neuen Klassen eben andere Einstufungen haben.
Ich würde aber unbedingt nachhaken.

Ein Bekannter wurde mehrmals in Polizeikontrollen gebeten sich einen neuen FS ausstellen zu lassen, er hat immer mit dem Hinweis abgelehnt, dass dann der Umfang der Fahrerlaubnis eingeschränkt wird.

Was wird passieren, wenn wir alle unserer FS umtauschen müssen???
Da ich bestimmte Rechte erworben habe, z.B. bis 7,5t (Kl. III) fahren zu dürfen, dürfen diese ja nicht beschnitten werden.
Jetzt gibt es ca. 100 versch. FS in der EU, wird es dann auch 100 verschiedene Einstufungen geben oder werden Recht gekappt???

Gruß Volker

Hallo,
der Fürherschein an sich ist ja an sich nur ein Dokument das
besagt das man eien Fahrerlaubnis besizt.

Genau - und zwar die Fahrerlaubnis, die man beantragt und bewilligt bekommen hat.

Was ist den wenn man seien neuen Fürhrerschein nicht bei der
Zulassungstelle abholen würde?

Was soll denn dann sein? Der Führerschein stimmt doch mit der Fahrerlaubnis überein, da er sie nur dokumentiert. Die Fahrerlaubnis wurde aber von dir beantragt. Wenn du nur 3,5t beantragen konntest, darfst du auch nicht mehr fahren, wenn das Dokument noch bei der Behörde liegt.

Habe mir letztens beim neuen Führerschein gedacht, der nun bis
3,5 Tonnen ist nicht mehr bis 7,5 Tonnen, hätte ich meien
alten nur nicht verloren oder den neuen einfach nicht
abgeholt.

Sofern ich aus eigener Erfahrung weiß, gilt für alte Fahrerlaubnisse eine Besitzstandswahrung. Wenn du also vorher 7,5t fahren durftest, darfst du es auch nach neuem Recht. Du mußt es eben nur beantragen.
Oder hat sich das inzwischen geändert?

auf die Schnelle…
Hoi zoomi!

ich habe meine alten grauen Lappen schon vor langer Zeit gegen den praktisch kleinen „EU-Führerschein“ umgetauscht.
Verloren habe ich die Berechtigung, hinter den 7,5-tonner einen Anhänger mit mehr als 5 t (diese Angabe ohne Gewähr) zu hängen. Möglich wäre aber auch eine vollständige Umschreibung auf Antrag gewesen, allerdings dann mit der Gesundheitsprüfung…

hier ein Link, der hoffentlich Deine Zweifel beseitigt:

http://www.fahrschule-knittel.de/cgi-bin/load_naviga…

viel Spaß!

Lieben Gruss
Ulli

Hi,

ich hab mir vor kurzem ebenfalls den EU-Führerschein ausstellen lassen; man muß
lediglich bei der Frage, ob man den Führerschein bis 7,5 to mit beantragen will,
ein Kreuzchen machen. Das ist alles. Hast Du dieses Kreuzchen gemacht?

Oder war Dein FS entzogen und wurde neu erworben? Dann sieht’s natürlich anders
aus.

Grüße vom T.

wenn ich das richtig verstehe, muss ich Anträge stellen, dass mir erworbene Rechte erhalten bleiben???

Ohne Hinweis auf den möglichen Verlust, darf so etwas nicht geschehen, dies ist aber nur eine Meinung eines Nicht-Juristen, die wissen es besser (machen sie jedenfalls)???.

Ich habe aber mein Geld bezahlt, um eine bestimmte Genehmigung zu bekommen, warum soll ich diese Rechte aufgeben???

Gruß Volker

PS.
In der Tat sollte man aber wirklich darüber reden, ob nicht Sehtest, Reaktionstest usw. im Alter eingeführt werden sollten.

Ich bin nicht so weit entfernt, bald 52.

Hallo,
nein die Problematik war:
Sehtest (Augenarzt)
Ärztlicher Check
aktueller 1. Hilfe Kurs.
und noch irgendwas.

Das kostet alles 3 Zeit und Geld.
Für einen Beuch beim Augenarzt kann man 1 Tag Wartezimmer sitzerei einplanen und 4 Wochen auf Termin warten.
Ärztlicher Check geht ruck zuck. Wegen Arbiet, Tauchen, Kampfsport lasse ich mich eh regelmässig durchchecken.

  1. Hilfe Kurs dauert ein ganzes Wochenende.

Ich hatte weder die Zeit noch auch Lust das paar 100 Euro zu bezahlen.

Bei der Zulassungstelle sind die knallhart.
Ärtzliches Artest, der Hinweis das ich eh eien Brille habe und mitgleisausweis von Feuerwehr (Da haben wir alle 5 Jahre eh 1. Hilfe Kurs half mal gar nix.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

nein die Problematik war:
Sehtest (Augenarzt)
Ärztlicher Check
aktueller 1. Hilfe Kurs.
und noch irgendwas.

Das kostet alles 3 Zeit und Geld.
Für einen Beuch beim Augenarzt kann man 1 Tag Wartezimmer
sitzerei einplanen und 4 Wochen auf Termin warten.
Ärztlicher Check geht ruck zuck. Wegen Arbiet, Tauchen,
Kampfsport lasse ich mich eh regelmässig durchchecken.

  1. Hilfe Kurs dauert ein ganzes Wochenende.

Ich hatte weder die Zeit noch auch Lust das paar 100 Euro zu
bezahlen.

Bei der Zulassungstelle sind die knallhart.
Ärtzliches Artest, der Hinweis das ich eh eien Brille habe und
mitgleisausweis von Feuerwehr (Da haben wir alle 5 Jahre eh 1.
Hilfe Kurs half mal gar nix.

Hä? Also irgendwat stimmt hier nich.

Ich habe das Problem so verstanden: Du hast den alten 3er Führerschein verloren
(= verlegt) und Dir einen neuen EU-Führerschein ausstellen lassen. Oder meinst Du
mit „verloren“ einen Führerscheinentzug?

In diesem Falle hättest Du einen neuen FS beantragt, und dann gelten alte Rechte
natürlich nicht mehr. Wenn es aber nur um die Ausstellung eines bereits
vorhandenen FS geht, braucht man keinen Sehtest, etc. …

Oder steh ich nur auf der Leitung?

Gruß vom T.

wenn ich das richtig verstehe, muss ich Anträge stellen, dass
mir erworbene Rechte erhalten bleiben???

Hoi Volker!
Ich wurde bei der Antragstellung für das kleine Kärtchen darauf hingewiesen, dass ich nahezu alle Rechte behalte, bis eben auf den kleinen Teil, der zukünftig in den LKW-Führerschein mit Gesundheitskontrolle fällt.
Da es sich bei den „verlorenen“ Berechtigungen nur um den maximal möglichen Anhänger hinter dem 7,5-Tonner handelt, habe ich darauf verzichtet.
Spätestens mit dem 50. Geburtstag wäre diese Berechtigung sowieso futsch, da für diese Erlaubnis ein Umtausch verpflichtend gemacht wurde.
Kurz: LKW-Fahrer haben in der Tat die irgendwann einmal unbegrenzt erhaltene Fahrerlaubnis verloren durch die eingeführte Gesundheitsrpüfung.

Für die Erlaubnisse der alten Klasse 3 hat sich also beim Umtausch m.E. nichts wirklich einschneidendes geändert. Sollte ich den „alten“ Lappen allerdings einmal verlieren und neu beantragen müssen… DANN sieht es duster aus… 3,5 t statt 7,5 t… separate Prüfung für Anhänger… DAS ist ein Einschnitt, der nicht so leicht zu verkraften ist.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt??

Lieben Gruss
Ulli, im Besitz der Fahrerlaubnisse A1, A, B, C1 mit Anmerkung 171, BE, C1E, M und L mit den Anmerkungen 174 und 175

P.S: bei den Treckern verlierst Du ohne ANtrag auch etwas… aber DAS war für mich nun wirklich irrelevant!