Frage für den Todesfall

Hallo Zusammen,
angenommen Mister X und Misses Y sind verheiratet. X hat den Enkel E. Y ist demzufolge die „angeheiratete“ Oma für E.
X würde versterben und ein Testament hinterlassen, was besagt, Y erbt alles und wenn sie stirbt erbt E alles von Y.
Dieses Testament würde beim Amtsgericht vorliegen und wäre eröffnet nachdem X verstorben ist.
Müssten Y und E jetzt noch weitere Maßnahmen treffen damit sichergestellt ist, dass E nach Y Tod Alleinerbe ist?
Y hätte in diesem Fall noch 3 Geschwister. Wie sieht es hier mit Pflichtteilen aus?
E hätte Kontovollmacht für den Todesfall über das Konto der Y.

Danke,
Horde

Es kommt darauf an wie das Testament hinsichtlich der Vor/Nacherbfolge gefasst ist. Ist Y befreite Vorerbin. Ist E auf das gesetzt was nach dem Tod der Vorerbin noch übrig bleibt? Die Beschränkungen der Vor-/Nacherbschaft erscheinen im Erbschein. Soweit Grundbesitz vorhanden ist wird auch hier ein Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen bei Berichtigung auf die Vorerbin. Aber wie schon gesagt, zunächst muss man wissen ob der Vorerbe befreiter oder nicht befreiter ist um die Verfügungsmacht zu beurteilen.

ml

Ähm, danke für deine Antwort, aber was heißt das ganz konkret?