Frage für die beste Versandart einer Störungsmeldung

Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage, daher zuerst einmal ein Sachverhalt.

Person A möchte seinen Mobilfunkanbieter wegen ausfallender Leistung zur Behebung der Störung auffordern, andernfalls außerordentlich kündigen zu können. Er hat dazu mehrere Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Person A schreibt eine E-Mail und bekommt eine automatische Eingangsbestätigung.

Möglichkeit 2: Person A schreibt eine E-Mail und bekommt eine automatische Eingangsbestätigung mit der Nennung des Betreffs seiner E-Mail.

Möglichkeit 3: Person A schreibt eine E-Mail und bekommt eine automatische Eingangsbestätigung, einschließlich des Inhalts seiner abgesendeten E-Mail.

Möglichkeit 4: Person A schreibt ein Brief und schickt diesen per Einschreiben ab.

Meiner Meinung ist Möglichkeit 3 die beste. Dann 2, 4 und zuletzt 1. Auch um eine gewisse Sicherheit vor einem möglichen Rechtsverfahren zu haben.

Würdet ihr mir hier zustimmen oder das ganze anders bewerten? Wie würdet ihr im Fall von Person A handeln? Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Kenun

Hallo,
wenn die automatische Antwort eine Bearbeitungsnummer beinhaltet ist es egal ob der Rest deiner Mail zitiert wird. Dann ist der Vorgang beim Empfänger gespeichert und du kannst dich darauf berufen.
Frage nach, ob der Wechsel in ein anderes Funknetz möglich ist.
Gruß

Wenn Internet geht, dann geht auch Telefonie. Was spricht gegen „anrufen“?
Erinnert mich ein bisserl daran:

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Danke Bernd54 für deine Antwort.
Mchawk, leider hilft mir deine Antwort nicht. Ich benötige eine Nachweisbarkeit für mein Anliegen, daher suche ich hier nach der besten, nicht der schnellsten Möglichkeit.

Ich kann dir nur sagen, dass im Fernabsatzrecht die Möglichkeiten 1-3 genau Null Komma Null Aussagekraft haben, und zwar genau wegen der automatischen Eingangsbestätigung, egal, was drin steht. Denn sie ist, wie die Bezeichnung schon sagt, automatisch verschickt worden, d. h. ohne menschliche Interaktion. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn man zusätzlich zur oder anstelle der automatischen Eingangsbestätigung eine explizite Bestätigung kommt, dass die Bestellung angenommen wurde, bzw. dass die bestellte Ware schon unterwegs ist (ja, auch das würde reichen).

Es würde mich sehr wundern, wenn es bei der Geschichte mit dem Mobilfunkanbieter anders wäre.

Eine E-Mail gilt als zugegangen, wenn sie in den Wirkungsbereich des Empfängers gelangt ist.
Wenn das System des Empfängers eine automatische Eingangsbestätigung verschickt, gilt das als Beweis des ersten Anscheins - der Empfänger müsste beweisen, dass er den Inhalt der E-Mail nicht erlangen konnte.

Das hat eine andere Rechtsgrundlage. Beide E-Mails, die sogenannte Bestelleingangsbestätigung als auch die Auftragsbestätigung können automatisch verfasst werden. Der Unterschied liegt nur im Inhalt: Bei der Bestelleingangsbestätigung erfolgt nur der Hinweis, dass der Auftrag übermittelt und ins System aufgenommen wurde - sie stellt keine Annahme des Auftrags dar. Erst die Auftragsbestätigung ist eine verbindliche Annahme der Bestellung. In der Regel schicken die Shops die Eingangsbestätigung unverzüglich und eine Auftragsbestätigung erst nach dem Kommissionieren der Waren oder nach einer anderen manuellen Bearbeitung.

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Ich kenne keinen Anbieter, der einem Kunde eine Leistung in einem bestimmten Bereich verbindlich zusagt. Abbrechende Mobilfunkverbindungen sind ärgerlich, aber leider kein Kündigungsgrund.

Es könnte lediglich eine Strategie sein, den Anbieter mit so vielen Beschwerden zu belästigen, dass der irgendwann freiwillig eine Kündigung anbietet, weil du ihm zu teuer wirst.

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