Nehmen wir mal an eine Person hat vor 15 Monaten eine Kamera gekauft(Händler) und der Herteller gibt nur 12 Monate Garantie aber der Händler 24 Monate Gewährleistung,muß er dann meine Kamera wen sie defekt ist zurücknehmen oder nicht? Würde mich freuen wen ich eine Hilfreiche antwort bekommen würde. Vielen Dank! Maik
Zurücknehmen muss er sie nicht, sondern es besteht zunächst mal ein Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung. d.h. der Verkäufer muss die Sache also in Ordnung bringen.
ABER:
Das gilt nur, wenn die Kamera schon beim Kauf (genauer: beim Gefahrenübergang) mangelhaft war. Ging sie später kaputt, ändert das nichts.
Nun könnte man zwar sagen, dass der Mangel vielleicht ja schon bestand, sich aber erst später gezeigt hat. Dann bleibt aber immer noch das Problem der Beweislast. Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf (genauer: Gefahrenübergang) vorlag. Und das ist so gut wie unmöglich.
Zusammenfassend: Die Sache ist ziemlich aussichtslos.
Levay
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