Liebe Community, ich habe eine etwas knifflige Frage: Und zwar hatte die Urgroßmutter meines Vaters vor vielen Jahren ein sehr großes Grundstück in ihrem Besitz, dass nach ihrem Tod an Ihre beiden Kinder (wir vermuten ohne ein Testament) übergegangen. Nach deren Tod müsste es dann folglich auf deren Kinder (2 an der Zahl) übergegangen sein, diese letzte „Erbfolge“ an die Enkel ist jedoch nie „offiziell“ geschehen und es wohnen nun seit Jahren Verwandte auf dem Grundstück, ohne, dass mein Vater hierauf angesprochen worden ist, ob er so damit einverstanden ist. Nun wüsste er gerne, ob ihm evtl. ein Teil dieses Grundstücks zusteht - wie gesagt es scheint leider kein Testament zu geben - oder ob er evtl. eine Teilauszahlung für dem ihm zustehenden Teil des Grundstücks „verlangen“ kann, auch nach all den Jahren (mein Vater ist mittlerweile 70 Jahre alt)? Über Hilfe in diesem Fall würde ich mich sehr freuen! Schöne Grüße
Also die Enkel der Urgroßmutter Deines Vaters wären Deine Großeltern. Lebt da noch jemand?
Es wird wohl irgendwo ein Testament oder Vermächtnis gegeben haben.
Evtl. spielt noch eine Rolle, wo das Grundstück liegt. Es gibt meines Wissens spezielle Regelungen für Grundbesitz auf ehemaligen Reichsgebiet.
Nicht unbedingt. Das Grundstück kann schon zu Lebzeiten übertragen oder veräußert worden sein, es kann aber auch ein Testament vorgelegen haben, das von der gesetzlichen Erfolge abwich. Da dein Vater schon die Urenkelgeneration ist, liegen wahrscheinlich mehrere Erbfälle und zwischenzeitliche Eigentümerwechsel vor, da kann man nicht voraussetzen, dass der Urenkel zum Miteigentümer geworden ist.
Somit sollte man erst einmal ermitteln, wer überhaupt Eigentümer des Grundstücks ist. Einsichtnahme in das Grundbuch sollte Klarheit schaffen.
Also beide Eltern leben nicht mehr.
Was hat denn das Nachlassgericht damals gesagt? Der Notar? Falls es mehrere Erben gibt: Gab es jemals eine Erbauseinandersetzung?
Taucht besagtes Grundstück überhaupt in der Liste der Erbmasse (die wird das Nachlaßgericht damals angefordert haben) auf?
Im Zweifel kann man beim Grundbuchamt Grundbucheinsicht verlangen - ein berechtigtes Interesse wäre mit der Geschichte denke ich schon begründbar.
Gruß,
Kannitverstan
Wann ist die Großmutter verstorben?
Das spielt wegen der Verjährungsfristen eine wichtige Rolle um überhaupt Erbansprüche geltend zu machen und das sowohl bei der gesetzlichen wie bei der gewillkürten (Testament) Erbfolge. ramses90
Hi,
wann ist denn diese Urgroßmutter gestorben? Vor 1900 oder später?
In welchem heutigen Bundesland liegt das Grundstück?
Gab es da Grenzverschiebungen im Zusammenhang mit dem 1. oder dem 2. Weltkrieg?
Ist oder war das Grundstück Teil eines landwirtschaftlichen Anwesens?
Es gilt in diversen Bundesländern immer noch die Höfeordnung, wonach nur der älteste Sohn erbt, der wiederum seine Geschwister auszahlen muß.
Gruß
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Das kann nicht sein, das wäre gegen das Grundgesetz. Das älteste Kind, das kann sein, aber nicht der älteste Sohn.
Seit wann gibt es denn das Grundgesetz?
Die Höfeordnung ist jedenfalls älter.
Um die Frage des UP auch nur in Ansätzen beantworten zu können, muß man beim geltenden Recht zum Zeitpunkt des Todes der Urgroßmutter starten.
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Meine Anmerkung bezog sich auf deine Aussage:
Die ist dann doch sicher an die heutige Rechtslage angepasst worden.
Hallo,
Rückfrage: Was steht im Grundbuch und sind ist diese Eintragungen geschehen? Nicht nur das Grundbuch, auch die Grundakte geben Hinweise (Verträge, Erbscheine usw.)
Alles, was über den Grundbuchinhalt hinausgeht, ist beim aktuellen Kenntnisstand Spekulation.
Gruß
Jörg Zabel
Da liegst du wieder mal falsch, wie dir ein kurzer Blick auf Wikipedia, Stichwort ‚Anerbenrecht‘, hätte zeigen können.
Wer liegt falsch, und mit was genau bitte?
Der Artikel zu Anerbenrecht ist ziemlich umfangreich.