Frage.ich betreue im Rahmen meines

… sozialen Engagements immer wieder Menschen, die, meist unverschuldet in sind.
Eine schwer erkrankte ältere Dame, die nun eine kleine Rente hat und aufgrund ihrer Situation keinen Job mehr bekommt, um den möglichen Satz hinzu zu verdienen.
Keine Familie mehr hat und nach weiterer Erkrankung bereits in einer Insolvenz gelandet ist.
Seit 3 Jahren ist sie in der sogenannten Wohlverhaltsphase.
Ihre einzige und dringend benötigte Möglichkeit, zusätzlich etwas zu verdienen, ist, als private Person über eBay einige Kleidung zu verkaufen.

Da sie auch damit den pfändbaren Betrag nicht erreicht, halte ich weder etwas davon, einen schlafenden Hund, nämlich Insolvenzverwalter zu wecken, noch sich in gängige Opfer Rolle drängen zu lassen.
Ich weiß aus eigener Erfahrung als ebenfalls sehr jung berenteter Mensch, dass viele Menschen auf der anderen Seite der Schere nur überleben, wenn sie aufhören, nach Vorgaben zu leben, und Insolvenzen, so sinnvoll sie mal gedacht waren, keine Beachtung mehr finden können und auch dürfen.
Denn andere Themen, wie ÜBERLEBEN haben Vorrang und so lange der Gesetzgeber zwar erwartet, aber nicht ermöglicht, sollten sie auch aufhören, diese Menschen noch für angebliches Vergehen zu betrafen.
Im Vorderrund MUSS das Überleben stehen, nicht das Befriedigen.

Wer hat Erfahrungen mit eBay Verkäufen während Insolvenzen, die weder den Rahmen sprengen, noch die pfändbare Grenze erreichen und reine private Verkäufe sind.
Und wer weiß, ob und wo es ein Online Konto gibt, dass auch bei Insolvenz als Zweitkonto genutzt werden kann.

ich würde mir hier wünschen, ist, dass Menschen beginnen, zu verstehen und weder zu belehren, noch zu verurteilen.
Danke

Hallo,
hier sind mehrere Rechtsfelder angesprochen - u.a. das Steuerrecht (da es auf kurz oder lang um die Frage gehen wird, ob der Verkauf WIRKLICH nur privater Natur ist).
Ferner dürfte eine Rolle spielen, was das für Kleider sind (Grundbedarf oder nicht?). Ich fühle mich aufgrund der Komplexität der Thematik nicht imstande eine halbwegs sichere Auskunft zu geben.
VG Klaus Marwede

Hallo Lalola,
…jajaja, der böse Gesetzgeber ist an allem Schuld.
Schulden machen ohne Ende und dann ist der Gesetzgeber noch nicht mal in der Lage, meine blöden Schulden zu begleichen. Soviel hierzu.

  1. Grundsätzlich ist jede Änderung in den persönlichen und finanziellen verhältnissen Dem InSoV mitzuteilen. Im genannten Fall wird zwar nichts passieren, aber dennoch sind die geänderten Einkommensverhältnisse anzuzeigen.
  2. Wer sich in PI befindet wird aufgrund der SCHUFA keine Möglichkeit haben, ein OnLine-Konto zu eröffnen.

Gruss
Knauffi

Hallo

Ich bin auch in Privatinsolvenz, versteh das was Sie schreiben und doch nicht.

Wenn man in Privatinsolvenz ist hat man ein P Konto alle Eingänge die nicht über 1028 Euro sind werden dem Insolvenzverwalter doch nicht überwiesen.

Warum dann ein Zweitkonto das die Insolvenz gefärdet?

Bei einer Insolvenz darf man nur ein Konto haben, wenn man gegen die Fereinbarung verstöst ist die Insolvenz hinfällig.

Es ist von Ihnen sehr Menschlich und mit Herz gemeint.

Jedoch wenn Sie der Person die Sie betreuen ein zweiten Konto eröffnen und es kommt raus bringen Sie die Person in Teufels Küche.
Die Insolvenz ist dann nicht mehr gültig, die Person kann dann von den Gläubigern bis zum letzten Zent gepfändet werden.

Ich denke das sollten Sie sein lassen, wenn eh und je der Pfändfreie Betrag nicht erreicht wird.

Lieber Gruß

Bitteres Schicksal, fürwahr! Und es steht mir nicht zu über das Vorgehen ein Urteil abzugeben. Zum Pfändungsrecht weiß ich nichts außer dem Bisschen, was als Gerichtsurteil zu pfändbaren Sachen durch die Presse geht. Insofern kann ich kein Wissen beisteuern und nur viel Glück (und Durchhaltevermögen) bei der Suche nach einer Lösung wünschen.
Gruß,
Ulrich

Hallo,
eigentlich sollte man alle Einnahmen den Insolvenzberater melden.Wenn es doch nicht über die pfändbare Grenze geht, ist es doch nicht schlimm.Selbst Tierbesitzer die einen Wurf haben und diesen verkaufen müssen diese Einnahmen angeben.Ich weiss es klingt kleinlich aber eigentlich darf man ja keine Dinge besitzen,die einen Wert haben.Wiederum wo kein Kläger, da kein Richter.Da sich die ältere Dame in der Wohlverhaltensphase befindet, darf sie doch schon wieder Geld ansparen.Kann also zB.ein Pay Pal Konto nutzen.In dieser Phase der Insolvenz, glaube ich nicht das der Isoverwalter Einwände hat.

Hallo ,

Es stimmt mich immer wieder sehr traurig , über solche Schicksale zu hören / lesen …
Gem. InsO muß die Dame ihr Einkommen dem Insolvenzverwalter / Treuhänder melden bzw. offenlegen .
Wenn ihr Einkomen eh unter der Pfändungsgrenze liegt , hat sie keine Pfändung zu befürchten . Tut sie das nicht und wird sie " erwischt " , besteht Gefahr , daß ihr die Restschuldbefreiung ( RSB ) verweigert wird und die gesamte PI umsonst war .
Es ist das gleiche mit einem " Nebenkonto " : ein " heimliches " Nebenkonto verstößt gegen die "Wohlverhaltenphase " , d.h. wenn sie eins hat , hat sie sich nicht " Wohlverhalten " .
Sie darf ganz offiziell während der WVP etwas dazu verdienen ( vorausgesetzt , sie meldet ihr Einkommen dem TH monatlich an ) und sogar sparen , dazu benötigt sie kein "Nebenkonto "
Wenn sie ihr wirklich helfen wollen , raten sie ihr davon ab , irgendwelche Handlungen zu unternehmen , die ihr RSB gefährden und helfen sie ihr bei " Papierkramm " ( Einkommen Nachweise dem TH monatlich Faxen z.B . ) .
Es wäre schade , wenn sie selber ihre PI bzw. die RSB gefährdet , besonders weil bei ihr nicht zu pfänden gibt .
Ich hoffe , ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen und der Dame Alles Gute !

Herzlichen Dank,

ich spüre hier ein Mensch, der wirklichen Anteil nimmt und nicht nur redet und verurteilt.

Das ist ein Dank wert.

Das mit dem zweiten Konto konnte ich abwenden, den Rest kann ich nicht unterstützen, da ich es als Verstoß gegen jedes Grundgesetz empfinde.

Da auch für mich als Beraterin und dem Erkennen um die eigentlichen Hintergründe einer Insolvenz wirklich alles dem Grundgesetz wiederspricht.
Ich politisch Aktive dazu auffordere, nicht alles „zu müssen und zu dürfen“, also aus den Opferrollen raus zu kommen.
Die wenigsten Insolvenzverwalter kann ich achten,da sie die Gläubiger schützen und nicht die „meist Opfer“ und viele Themen, gerade wenn es ums eigene Überleben und Alter Armut, erst recht bei behinderten Menschen, geht, weit vor jeder Verpflichtung jedem Gläubiger gegenüber zu stehen hat.
Wir sind dabei, eine erkaltete Gesellschaft zu schaffen, bei dem Menschen sich nicht gegenseitig tragen, sondern schaden.
Und im Grunde gehört das ganze Thema verändert, denn warum sollen bereits geschädigte Menschen weitere 6 bis 7 Jahre ihres sowieso schweren Lebens vergeuden, nur weil Gesetzgeber bewusste Armut streuen und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, die Opfer zusätzlich betraft.

Ich helfe Menschen zu überleben und nicht, sich weiter zu schaden und diese Insolvenzgesetze schaden, wenn es sich nicht um starke, familiär aufgefangene oder vom Partner getragene Menschen handelt.
Denn genau diese Gesetze führen doch zur Neuverschuldung oder dazu, zu lügen, zu betrügen, sich wie viele Frauen, prostituieren zu müssen, zu Schwarzarbeit und im schlimmsten Falle zur Obdachlosigkeit.

Und dieses Leid zu verlängern kann ich niemand helfen, da ich es selbst als unrichtig empfinden und bekämpfe.

sonnige Grüße

Hallo ,
Wenn man selbst betroffen ist kann man das Schicksal andere Betroffene besser verstehen .
Ich habe das Ganze bereits hinter mir , muss jetzt noch weitere 3 Jahren warten , daß meine Schufa " bereinigt " wird .
Ich kann Ihnen aber sagen , daß mich das ganze Verfahren meine Gesundheit gekostet hat ( Herzinfarkt ) obwohl ich " Glück im Unglück " hatte und eine sehr nette und entgegenkommende Imsolvenzverwalterin bekam , die mi h weder schikaniert , noch mich ständig kontrolliert hat , keine Hausbesuche u.s.w.
Solange sie das pfändbaren Teil meines Gehaltes überwiesen bekommen hat , war alles i.o. für uns beide .
Ich bewundere sehr Ihre Tätigkeit , hilflose Menschen zu helfen - es ist ein weiteres Punkt worüber mich ärgern kann , weil gerade diese Tätigkeiten nicht entsprechend geschätzt werden ( Gesellschaft , Regierung ) .
Ich wünsche Ihnen Alles erdenklich Gute ,
Gruß .