Angenommen, es ist ein Familienmitglied verstorben, ein natürlicher Todesfall im Krankenhaus. Mit dem Bestatter wird vereinbart, dass vor der Trauerfeier die Angehörigen noch einmal an den offenen Sarg können. Hier liegt dann der verstorbene Angehörige mit weit geöffnetem Mund und Sicht auf das Gaumenzäpfchen sowie mit nicht gänzlich geschlossenen Augen da. Ein späteres Gespräch mit dem Bestatter bringt die Aussage, dass er das nicht zu verschulden hätte, es hätten Angestellte gemacht. Ziel dieses erneuten Gesprächs war nicht, irgendwas am Preis zu drücken sondern vielleicht künftigen Fällen einen Schrecken zu ersparen. Jetzt aber erfolgt keinerlei Einsicht für die vielleicht nicht ganz ordentlich geleistete Arbeit. Ob es da wohl Stellen gibt, die einen eher anhören oder aber auch, ob man die Rechnung doch so ohne weiteres begleichen soll? Was meint ihr…?
Hallo,
mal mit der Rechnung an deren Innung wenden! Vieleicht hilft es.
VG René