Frage Kinderkrankenversicherung

hallöchen, habe seit dem letzten vatertag mein uneheliches kind (geteiltes sorgerecht) zu mir in den haushalt nehmen müssen. als mann bin ich natürlich völlig hilfesuchend jetzt. meine kronkete frage im augenglick ist: bleibt das kind bei der mutter versichert oder muss ich es versichern? ich bin privat versichert und die mutter h4 empfängerin.
danke vorab.

Hallo. Das Kind kann bei der Mutter versichert bleiben, oder, wenn Du das willst, in Deine Versicherung wechseln. Ganz wie Du magst. Nur, weil es jetzt bei Dir lebt, muss es nicht geändert werden. Du solltest Dich bei der Versicherung der Mutter als Hauptversorger eintragen lassen und die neue Adresse angeben. Das kannst Du telefonisch machen. Sie bleibt aber trotzdem dort versichert.

Lieben Gruss

suuuper, das hilft mir wirklich sehr.
DANKE!

Hallo. Das Kind kann bei der Mutter versichert bleiben, oder, wenn Du das willst, in Deine Versicherung wechseln. Ganz wie Du magst. Nur, weil es jetzt bei Dir lebt, muss es nicht geändert werden. Du solltest Dich bei der Versicherung der Mutter als Hauptversorger eintragen lassen und die neue Adresse angeben. Das kannst Du telefonisch machen. Sie bleibt aber trotzdem dort versichert.

Lieben Gruss

Hallo!
Hier ein Auszug aus dem aktuell gültigen Recht. Es kommt auf die Einkommensgrenze an:

"Ist einer der Elternteile gesetzlich und der andere privat krankenversichert, sind die Kinder ab einem bestimmten Gesamteinkommen nicht mehr beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.

Dies ist dann der Fall, wenn das Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils über der Versicherungspflichtgrenze liegt und höher ist als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern getrennt leben."

Gruss
Sabine

Guten Abend, leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen, weil ich zum Glück keinerlei Erfahrung in Sachen „geteiltes Sorgerecht“ habe. Aber ich hoffe dass Ihnen einer von den anderen www-Usern helfen kann!
Liebe Grüße

Guten morgen,
soweit ich weiß, ist die Krankenversicherung davon abhängig, bei wem das Kind im Haushalt auf Dauer lebt bzw. wo es gemeldet ist, auch auf der Steuerkarte (1 = ohne Kinder, 2 = getrennt mit Kind). Wenn das Kind fest und dauerhaft bei dir leben wird (und nicht niur vorübergehend für 2-3 MOnate), dann sollte es auch bei dir mit versichert sein. Genaueres erfährst du aber auch über die Krankenkasse.
Viele Grüße
Ulli