Frage Körpoerverletzung

Hallo,

entschuldige bitte, wenn mein Post etwas hart im Ton (und wohl auch an falscher Stelle im Thread plaziert) war. Ich habe mich erst gerade registriert, weil ich das nicht so stehen lassen wollte (war ja ne ernsthafte Frage, die auch richtig beantwortet sein sollte.) Und Mailbenachrichtigung gibts doch nur im Premiumdienst, oder?

Gruß
Sebastian

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Weitere Fragen.

Also die Fragen lauten:
Wo hat sich die Person den falsch verhalten?

Nun, so wie die Schilderung ist, eigentlich nicht. Wer einen anderen im Rahmen eines Angriffs auf ihn im Rahmen des Erforderlichen verteidigt, ist nicht strafbar, da er durch Nothilfe gerechtfertigt ist. Nun ist es halt immer gefährlich, wenn der „Gegner“ Zeugen beibringen kann, und man selbst keine. Das ist dann sehr unangenehm. Bei dem dargestellten Sacheverhalt sollten sich aber doch immerhin die Ordner als Zeugen noch finden lassen. Außerdem können vor Gericht die gegnerischen Zeugen vereidigt werden, allerdings liegt die Erforderlichkeit der Vereidigung im Ermessen des Gerichts. Meineid ist immerhin ein Verbrechen (dh mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe), so dass man dann mit einer falschen Aussage eventuell vorsichtiger ist (Trifft natürlich nicht zu, wenn absolut sicher ist, dass keiner die Falschaussage widerlegen kann).

Währe es besser sie seiht in Zukunft einfach generell weg?

da würde ich mal sagen: Nein. Argument: Wenn das alle machen…

Welche Vorgehensweise währe rechtlich besser gewesen?

siehe oben. Vielleicht auf Ordner warten, wenn vertretbar.

Würde sich die Person nicht durch ein wehsehen strafbar
machen?

Hm. Unter gewissen Umständen schon (unterlassene Hilfeleistung, Beihilfe zur Körperverl. durch Unterlassen). Doch: Wer weist das im konkreten Fall nach?

Die Person ist christlich erzogen, darf sie hier aus den
Ethischen standpunkt wegsehen, Hilfe unterlassen?

Nö.

Grüsse Zoomi

Gruß,
Sebastian

Außerdem: Sollte es sich hier um einen konkreten Fall handeln, so wäre die Hinzuziehung eines Anwalts sehr zu empfehlen, falls es zur Klageerhebung bzw. zu einem Strafbefehl (was wahrscheinlicher ist) kommt. Der Anwalt kennt sich a.) mit der Materie aus, b.) darf er rechtlich beraten, was wir hier ja nicht dürfen, weswegen das alles notwendigerweise immer etwas hypothetisch bleiben muss.

Hi,

entschuldige bitte, wenn mein Post etwas hart im Ton (und wohl
auch an falscher Stelle im Thread plaziert) war. Ich habe mich
erst gerade registriert, weil ich das nicht so stehen lassen
wollte (war ja ne ernsthafte Frage, die auch richtig
beantwortet sein sollte.) Und Mailbenachrichtigung gibts doch
nur im Premiumdienst, oder?

Passt scho. Habe es nicht falsch verstanden. :smile:

Stimmt, die Mailbenachrichtigung gibt es scheints nur im Premiumdienst. Das ist mir noch gar nicht aufgefallen.
Bin schon so daran gewöhnt. :smile:

Schönen Tag noch

Gruß

Chris