Frage Krankenwagen

Hallo, da diese Frage rein Hypothetisch ist und mir folgendes noch nie passiert ist, schreibe ich in der Ich-Persepektive.

Man stelle sich vor:

Ich fahre auf einer Landstraße, welche ziemlich eng ist. Hinter mir kommt ein RTW/Polizeiauto etc.

DIeses kann nicht überholen, weil so viel Gegenverkehr kommt (der auch nciht ausweichen kann).

Darf ich in dem fall zu schnell fahren, bis zur nächsten Möglichkeit, Platz zu machen, um das EInsatzfahrzeug nicht zu behindern?

Danke

Ja, selbst eine rote Ampel darf in diesem Fall ignoriert werden. AACHTUNG immer Datum, Ort und Uhrzeit aufschreiben und ggf angeben- sollte etwas kommen. LG

Hallo,

das muss man differenziert betrachten. Mit der roten Ampel ist es so, dass man die Haltelinie etwas überrollen darf, bis genug Platz ist. Damit darf man aber nicht einfach dem Einsatzfahrzeug bei Rot hinterher fahren.

Diesbezüglich soll es schon Fälle gegeben haben, wo ein RTW-Fahrer ohne triftigen Grund mit Sondersignal fuhr. Ein PKW-Fahrer an der roten Ampel überfuhr die Haltelinie und wurde vom Rotblitzer erwischt. Da auf dem Foto das Blaulicht gerade aus war und die RTW-Fahrt nicht als Einsatz verzeichnet war, blieb er auf der Strafe sitzen.

Das mit der engen Straße wird aber nicht so einfach erlaubt sein. Im Normalfall ist so eine Straße so wenig befahren, dass im angenommenen Szenario durch beiderseitiges versetztes Anhalten dem Einsatzfahrzeug Platz gemacht werden kann. Wenn der Verkehr so stark ist, dass das nicht geht, wird das mit dem Vornewegrasen sowieso nichts werden, weil niemals alle mitmachen…

MfG Marius

Hallo,

Diesbezüglich soll es schon Fälle gegeben haben, wo ein
RTW-Fahrer ohne triftigen Grund mit Sondersignal fuhr. Ein
PKW-Fahrer an der roten Ampel überfuhr die Haltelinie und
wurde vom Rotblitzer erwischt. Da auf dem Foto das Blaulicht
gerade aus war und die RTW-Fahrt nicht als Einsatz verzeichnet
war, blieb er auf der Strafe sitzen.

Sicher? Die RTWs/ KTWs in denen ich unterwegs waren hatten immer einen Fahrtenschreiber.

mfG,
erdbrink

Sicher? Die RTWs/ KTWs in denen ich unterwegs waren hatten
immer einen Fahrtenschreiber.

Nicht sicher, ich habe es auch nur aus zweitem Mund erfahren. Vielleicht war das früher anders…

Gruß, Marius

ziemlich weit hergeholt!

Diesbezüglich soll es schon Fälle gegeben haben, wo ein
RTW-Fahrer ohne triftigen Grund mit Sondersignal fuhr. Ein
PKW-Fahrer an der roten Ampel überfuhr die Haltelinie und
wurde vom Rotblitzer erwischt. Da auf dem Foto das Blaulicht
gerade aus war und die RTW-Fahrt nicht als Einsatz verzeichnet
war, blieb er auf der Strafe sitzen.

sorry,das ist einfach nur humbug!
es gibt belegbare fakten, die dafür sprechen, dass der sachbearbeiter,der die filme auswertet, erst gar kein verfahren eröffnet.

  • es gibt 2 bilder, einmal pkw und rtw im abstand von wenigen sekunden

  • die körpersprache der beteiligten ist eindeutig

warum sollte der sachbearbeiter auf einen anderen gedanken kommen, als die beiden fälle zu löschen?

und wenn nicht, würde sicherlich spätestens der richter zu gunsten des pkw fahrers entscheiden.

rnj

Wenn nur in eine Richtung befahren ist (gegenrichtung) und ich das einzige auto vor dem RTW wäre. Und vor mir frei ist. Was spricht dagegen, dann 160 zu fahren (entsprechendes Auto vorhanden)

Eine so enge Landstraße, dass nichtmal genügend Platz im Bankett /Seitenraum ist, dass zwei sich begegnende Fahrzeuge nicht so weit auseinander kommen, dass ein Krankenwagen durchpasst, würde ich persönlich nicht mit 160 km/h befahren wollen.
Außerdem wird auch ein Krankenwagen nicht mit 160 auf solch engen Straßen unterwegs sein. Dem werden 100 bis 120 wohl auch ausreichen bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit, die im Normalfall keine 50 km entfernt ist (sei es eine Einmündung oder Ackerzufahrt).

Aber sei es mal dahingestellt, das einzige Problem geschwindigkeitsüberschreitender Art wäre in dem Fall dann ja die Angst vor einem Blitzer. Nur wo soll ein solcher denn stehen, wenn keine Ausweichmöglichkeit im Seitenraum besteht?

Ziemlich theoretisch der Fall also.

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Ich meinte wenn ein Blitzer hinter einem Baum etc. steht. Selber shcon erlebt.

Keine angst, besagt Landstraße liesse sich auch mit 200 befahren, dank G-Power umbau.

besagt Landstraße liesse sich auch mit 200
befahren, dank G-Power umbau.

Der fiktive Autofahrer hofft demzufolge eigentlich nur auf eine gute Ausrede um dort mal sein Auto auszufahren…

Nein, war nur eine Frage, welche sich bei der mediativen Geschwindigkeit von 200kmh aufwarf…

Ich fahre auf einer Landstraße, welche ziemlich eng ist.
Hinter mir kommt ein RTW/Polizeiauto etc.

DIeses kann nicht überholen, weil so viel Gegenverkehr kommt
(der auch nciht ausweichen kann).

Der kann aber stehen bleiben.

" Alle übrigen Verkehrsteilnehmer" - dazu gehört auch der Gegenverkehr! - „haben sofort freie Bahn zu schaffen!“

Darf ich in dem fall zu schnell fahren, bis zur nächsten
Möglichkeit, Platz zu machen, um das EInsatzfahrzeug nicht zu
behindern?

Ist schon ziemlich arg konstruiert. Eine Landstraße ohne jede Ausweichmöglichkeit, bei der eine endlose Kette entgegen kommender Fahrzeuge alle nicht erkennen, dass das entgegenkommende Einsatzfahrzeug Blaulich an hat bzw. alle dessen Wegerecht ignorieren?

Na gut, sei es. Ist ja dein Konstrukt, das kannst du ja so weltfremd ausdenken, wie du willst, dann machen mir mal weiter:

Ist es die einizig mögliche Variante, dem Einsatzfahrzeug frei Bahn zu verschaffen, so handelt man auch durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung konform zum §38 StVO.

Aber man möge sich schon mal gut überlegen, wie man das vor der Bußgeldsteller beweisen kann.

Haltelinien an roten Ampeln habe ich schon oft überfahren, um den Einsatzfahrzeug von hinten freie Bahn zu schaffen. Natürlich nur da, wo z.B. wegen einer Grüninsel das Einsatzfahrzeug sonst nicht durch gekommen wäre.
Und als ehem. Rettungsdienstler sage ich dir, ich wäre froh, wenn das mehr Leute machen würden, an Stelle anzufangen, vor einer roten Ampel zu versuchen, durch irres Herumrangieren eine Gasse zu bilden. Da machste selber das Horn aus und wartest auf grün, das kann sogar schneller gehen.