Frage Mietbeginn Samstag

Hallo,
angenommen im Vertag steht „mietbeginn ca 16.3“
wie ist das ca zu interpretieren. Kann das auch heissen irgendwann später oder ist das irrelevant? Was ist wenn der Beginn auf einen Arbeitsfreien Tag fällt - automatisch nächster Arbeitstag wie bei Mietende? Wie siehts mit der Miete aus - ab übergabe anteilig tage/monat?

danke
franz

Was ist wenn der

Beginn auf einen Arbeitsfreien Tag fällt - automatisch
nächster Arbeitstag wie bei Mietende?

Darüber ließe sich wohl allenfalls reden, wenn man am Wochenende nicht in der Wohnung wohnt :wink:

ich hoffe du amüsierst dich prächtig

Hi

ich hoffe du amüsierst dich prächtig

Was hat die Nutzung (das Wohnen) mit Arbeitstagen zu tun?

Gruß

Hallo,

bei Verträgen ist es eigentlich relativ schlecht wenn sie überhaupt interpretiert werden können/müssen. Dann entstehen nämlich Fragen und ggf. teurer Diskussionsbedarf.

Grundsätzlich könnte natürlich der 16.03. der Mietbeginn sein, wenn die Wohnung auch zur Verfügung steht und vom Mieter bewohnt werden könnte. Evtl. sind noch Arbeiten zu erledigen und der VM wollte sich ein Türchen aufhalten? Für den Mieter bedeutet dies eingeschränkte Planungssicherheit was die Aufgabe seiner vorherigen Wohnung betrifft, sowie über eben den Mietbeginn am neuen Standort.

Generell können selbstverständlich auch Mieten anteilig für einen begonnen Monat berechnet werden, ebenso wie NK.

Gruß
Nita

übergabe ist für manche arbeitszeit

mich interessiert wie das rechtlich ausgelegt wird. vertraege sind schliesslich einzuhalten und ein „ca.“ ist fuer mich nichtig. schliesslich beginnt damit ja auch die zahlung der miete

Das war nicht die Frage.

Jemand zahlt für die Dauer der Nutzung.

dann stell die frage so dass es nicht zur kaffeesatzleserei verkommt

Sorry, dass dir der notwendige Intellekt zur Kommunikation fehlt.

Nicht wir sind es, die unhöflich eine unklar fomulierte Frage hier ins Forum rotzen und dann die Leute blöde anmachen, welche Antworten geben …

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sollte ich noch etwas warten, oder hast du es tatsächlich mit zwei Versuchen geschafft, solch einen komplizierten Text auszuformulieren?

dann
beantwortet man eine frage nicht mit einer pampig gestellen
gegenfrage

Nochmal: Ich kann nichts für Deinen nicht vorhandenen Intellekt.
Wenn du eine einfache Rückfrage, aus der für jeden Menschen mit einem zweistelligen IQ die Antwort hervorgeht, als pampig bezeichnest, weil sie nicht in dein beschränktes rechtliches Weltbild passt, dann ist das ganz allein dein Problem.

und von tuten und blasen keine ahnung zu
haben schein

Nun ja - ICH weiß, wann ein Vertragsverhältnis entsteht, ICH weiß, dass die Nutzung einer Sache zu zahlen ist, wenn es vereinbart ist und ICH weiß, dass Arbeitstage mal so gar nichts mit Kalendertagen zu tun haben.

Dass du das auch nach mehrfachem Hinweis nicht begreifst … lassen wir das …

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