dann
beantwortet man eine frage nicht mit einer pampig gestellen
gegenfrage
Nochmal: Ich kann nichts für Deinen nicht vorhandenen Intellekt.
Wenn du eine einfache Rückfrage, aus der für jeden Menschen mit einem zweistelligen IQ die Antwort hervorgeht, als pampig bezeichnest, weil sie nicht in dein beschränktes rechtliches Weltbild passt, dann ist das ganz allein dein Problem.
und von tuten und blasen keine ahnung zu
haben schein
Nun ja - ICH weiß, wann ein Vertragsverhältnis entsteht, ICH weiß, dass die Nutzung einer Sache zu zahlen ist, wenn es vereinbart ist und ICH weiß, dass Arbeitstage mal so gar nichts mit Kalendertagen zu tun haben.
Dass du das auch nach mehrfachem Hinweis nicht begreifst … lassen wir das …