Frage - Miete zahlen ohne Mietvertrag?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor 4 Wochen (4. September) einen Mietvertrag unterzeichnet (für den 1. Oktober). Bis heute habe
ich aber weder ein vom Hauseigentümer gegengezeichnetes Exemplar erhalten, noch Schlüssel erhalten. Am 30. September wurde mir gesagt, dass ich meine Sicherheiten (als Student) nicht ausreichen würden.

Dessen Hausverwaltung fordert jetzt jedoch von mir die Miete und sagte mir, dass ich die Schlüssel Freitag (7.10) erhalten werde. Ob der Vertrag jedoch gegengezeichnet wurde oder nicht, wurde mir bis heute nicht gesagt.

Meine Frage: Muss ich überhaupt für eine Wohnung Miete zahlen, ohne je einen - von beiden Seiten gezeichneten Vertrag - erhalten zu haben?

Vertrag kommt erst zustande, wenn beide unterschrieben haben. Allerdings könnte dies ja bereits sein, ohne dass du ein Exemplar hast. Allerdings steht dir das Wohnrecht ab dem 1.10. zu. Du kannst also die Tage vor Schlüsselübergabe theoretisch von der 1. Miete abziehen.

Hallo - spätestens bei der Schlüsselübergabe sollten Sie den Vetrag in doppelter Ausfertigung zur Unterzeichnung erhalten. Eine Kopie - ebenfalls vom Vermieter unterschrieben - ist für Sie.
Erst ab Vetragsdatum (üblicherweise zum Monatsanfang oder Monatsmitte) läuft der Mietvertrag und ist damit die Miete hinfällig.

Hi
klar musst du den ein schriftlicher Vertrag ist nicht grundsätzlich gefordert. Die Form eines Vertrags der Schrift = ist ja nur eine Form wie man dem anderen seinen willen kunt tun kann. Darüber hinaus gibt es auch mündlich, sollte aber bewiesen werden (Zeugen) Der Gestzgeber hat das so formuliert das die Parteien die freie Wahl haben wie und in welcher Form sie einen Vertrag anschließen wollen. Sollte es sich jedoch um einen Zeitvertrag handeln, welcher länger als ein Jahr läuft, so hat der Gestzgeber zum Schutz des Schwächeren (Mieter meist) die Schriftform vorgeschrieben. Das soll vor einer übereilten Willenserklärung helfen. Das gillt übrigens in einem Vertrag für beide Seiten auch der Vermieter wird dadurch geschützt.
Gruß Peter

Hallo!

Dies ist eine schwierige Frage.
Es wird darauf ankommen, ob ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist und eine Leistung in Anspruch genommen wurde.

Da ich kein Anwalt bin und auch zu wenig Infos habe kann ich das über diesen Weg nicht beantworten.
Bitte wende dich an einen Anwalt oder den Mieterverein.

Viel Erfolg!

Die Aufforderung der Verwaltung kommt einer Bestätigung gleich. Mit der Zahlung der Miete begründen Sie daraufhin auch ohne Vorliegen Ihrer Vertragsausfertigung das Mietverhältnis. Dennoch sollten Sie anschließend mit Hinweis auf diesen Fakt auf der Übersendung Ihrer schriftlichn Ausfertigung des Mietvertrages oder einer entsprechenden Kopie vom Original bestehen.

Hallo,

ich halte mal fest.

Ein Mietvertrag wurde unterzeichnet. Normalerweise bekommt man seinen Mietvertrag dann auch direkt ausgehändigt.
Ist aber auch egal - selbst mündliche Mietverträge haben eine Gültigkeit!

Am 30 September wurde sozusagen das Ganze abgeblasen, weil dem Vermieter das Einkommen zu niedrig war.

Bei Mietverrägen gibt es von keiner Seite aus ein Rücktrittsrecht. Es gilt eine 3 monatige Kündigungsfrist - als Vermieter muss er die ausreichend begründen, was ihm schwer fallen sollte, wenn ein Mieter sich nicht falsch verhalten hat.
Anders überlegt ist nicht.

Hausverwaltung möchte die Miete? Die Wohnung ist zum 1 Oktober angemietet. Jedoch wurde der schlüssel nicht übergeben, somit ist das Vertragsbruch. Die Miete wird auch nicht voll bezahlt, weil die Wohnung nicht voll genutzt werden konnte. Wird also heute der Schlüssel übergeben, wird eine Woche der Kaltmiete abgezogen, da die Wohnung nicht bezogen werden konnte.

Zudem würde ich auf den unterzeichneten vertrag bestehen oder mir quittieren lassen, das kein schriftlicher Mietvertrag existiert, was nicht mal schlecht sein muss.

Miete muss man nur für einen Wohnung bezahlen, die frei zur Verfügung ist. Derzeit wurde die Wohnung angemietet, aber ist nicht bezugsfähig, da die Schlüsselübergab nicht statt gefunden hat.

Die Miete wird auch nur ab dem Tag berechnet, wo die Wohnung übergeben wurde. Vertrag hin oder her - 7 Tage werden abgezogen, da die Wohnung nicht wie vertragsmäßig zugesichert ab dem 1 Okt. zur Verfügung stand.
Ist dadurch ein Schaden entstanden (Umzugsunternehmen für den Tag gebucht), muss der Vermieter für diesen aufkommen.

Bei solchen verhältnissen würde ich raten direkt Mitglied eines Mietervereins zu werden.

LG
tina
tina

Hallo subculture,

ganz allgemein: auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig; es bedarf dazu nicht zwingend eines Schriftstückes (was in der Praxis aber natürlich gemacht wird).

Aber: wurde denn ein mündlicher Mietvertrag geschlossen? Wer hat Dir gesagt, dass welche Sicherheiten nicht ausreichen würden? Wurde eine Kaution vereinbart, und ist diese bezahlt?

Wenn Du erst heute (7.10.) einen Schlüssel bekommst und diese Verspätung nicht Dein Verschulden ist, dann kannst Du die Miete für Oktober anteilig um 7 Tage kürzen.

mfG
FvS

Hallo,

für eine Wohnung, in der Du nicht wohnst und in die Du auch nicht hinein kanns, brauchst Du auch keine Miete Zahlen. Zahlen also erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Du auch in die Wohnung hinein kannst.
Was den Mietvertrag angeht, so kannst Du dich darauf berufen, dass, auch ohne Gegenzeichnung, der Vertrag durch schlüssiges Handeln, nämlich die Schlüsselübergabe an Dich, zustande gekommen ist. Für Deine Sicherheit wäre es aber gut gewesen, Du hättest ein Exemplar des Vertrages, selbst wenn nicht unterzeichnet, bei Dir in den Unterlagen.
Fordere also in jedem Falle ein Exemplar vom Vermieter.

Mit Grüßen, Hubert Steiger.

wenn du nix unterzeichnet hast und nicht 2 mieten hinter einander gezahlt hast, ist kein mietvertrag vorhanden.

Hallo,

der Mietvertrag bedarf nicht unbedingt einer Schriftform, es reicht ein mündlicher Vertrag aus. Anscheinend ist dies erfolgt. Sicherlich haben SIe ein Recht auf einen schriftlichen Vertrag, besonders da dieser vorhanden ist. Miete zu zahlen haben Sie ab dem Tag derSchlüsselübergabe, da Ihnen auch erst ab dem Zeitpunkt die Wohnung zur Verfügung stand. Sicherlich werden Sie aber heut schon mehr wissen, vielleicht sogar den Mietvertrag in Händen halten.

Viel Glück in Ihrer neuen Wohnung wünscht

mitredenwill

Hallo,

also die Sache ist ziemlich klar.
Wenn der Vertrag auf einen Zeitpunkt läuft, dann hat zu diesem Zeitpunkt auch die Nutzung stattzufinden.

Wenn die Schlüssel erst später übergeben werden, beginnt auch da die Nutzung und daher auch dann erst die Pflicht zur Mietzahlung. Nicht vorher.

Gruß

Hallo,

Wenn im Mietvertag ein Mietbeginn vereinbart wurde und der Vermieter diesen Termin nicht einhalten kann, sind Sie berechtigt, die Miete zu mindern. Der Vermieter stellt die Wohnung zur Verfügung und der Mieter zahlt Miete. Dazu bedarf es nicht zwangsläufig eines schriftlichen Mietvertrages. Ich würde die erste Miete voll bezahlen und die nächsten Miete, wenn der Mietbeginn feststeht, entsprechend mindern.

Mit freundlichen Grüßen, uhu43

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor 4 Wochen (4. September) einen Mietvertrag
unterzeichnet (für den 1. Oktober). Bis heute habe
ich aber weder ein vom Hauseigentümer gegengezeichnetes
Exemplar erhalten, noch Schlüssel erhalten. Am 30. September
wurde mir gesagt, dass meine Sicherheiten (als Student)
nicht ausreichen würden.

Dessen Hausverwaltung fordert jetzt jedoch von mir die Miete
und sagte mir, dass ich die Schlüssel Freitag (7.10) erhalten werde. Ob der Vertrag jedoch gegengezeichnet wurde oder nicht, wurde mir bis heute nicht gesagt.

Meine Frage: Muss ich überhaupt für eine Wohnung Miete zahlen,ohne je einen - von beiden Seiten gezeichneten Vertrag - erhalten zu haben?

Hallo,

leider war ich krank und konnte daher Deine Frage noch nicht beantworten. Sicher hat sich seit Fragestellung einiges getan, aber ich antworte einfach mal so, wie ich Anfang Oktober geantwortet hätte: Ein Mietvertrag ist ein für beide Seiten verbindliches Dokument. Eigentlich hätte der Vermieter dieses Dokument schon lange unterzeichnen müssen, da er das nicht getan hat, hast Du nichts in der Hand. Meiner Meinung nach musst Du keine Miete zahlen, da Du keinen rechtsverbindlichen Vertrag hast. Leider müssen Dir dann aber die Vermieter auch keinen Schlüssel aushändigen.

Ich nehme an, Du wirst jetzt die Wohnung nicht beziehen wollen und dementsprechend hat sich die Sache erledigt. Wie ist denn der Stand der Dinge?

Gruß

Micha

Hallo, entschuldigen sie, habe ihre Frage vergessen zu beantworten. Denke die Frage hat sich längst erledigt, falls nicht einfach nochmal melden. MfG