Hallo,
ich halte mal fest.
Ein Mietvertrag wurde unterzeichnet. Normalerweise bekommt man seinen Mietvertrag dann auch direkt ausgehändigt.
Ist aber auch egal - selbst mündliche Mietverträge haben eine Gültigkeit!
Am 30 September wurde sozusagen das Ganze abgeblasen, weil dem Vermieter das Einkommen zu niedrig war.
Bei Mietverrägen gibt es von keiner Seite aus ein Rücktrittsrecht. Es gilt eine 3 monatige Kündigungsfrist - als Vermieter muss er die ausreichend begründen, was ihm schwer fallen sollte, wenn ein Mieter sich nicht falsch verhalten hat.
Anders überlegt ist nicht.
Hausverwaltung möchte die Miete? Die Wohnung ist zum 1 Oktober angemietet. Jedoch wurde der schlüssel nicht übergeben, somit ist das Vertragsbruch. Die Miete wird auch nicht voll bezahlt, weil die Wohnung nicht voll genutzt werden konnte. Wird also heute der Schlüssel übergeben, wird eine Woche der Kaltmiete abgezogen, da die Wohnung nicht bezogen werden konnte.
Zudem würde ich auf den unterzeichneten vertrag bestehen oder mir quittieren lassen, das kein schriftlicher Mietvertrag existiert, was nicht mal schlecht sein muss.
Miete muss man nur für einen Wohnung bezahlen, die frei zur Verfügung ist. Derzeit wurde die Wohnung angemietet, aber ist nicht bezugsfähig, da die Schlüsselübergab nicht statt gefunden hat.
Die Miete wird auch nur ab dem Tag berechnet, wo die Wohnung übergeben wurde. Vertrag hin oder her - 7 Tage werden abgezogen, da die Wohnung nicht wie vertragsmäßig zugesichert ab dem 1 Okt. zur Verfügung stand.
Ist dadurch ein Schaden entstanden (Umzugsunternehmen für den Tag gebucht), muss der Vermieter für diesen aufkommen.
Bei solchen verhältnissen würde ich raten direkt Mitglied eines Mietervereins zu werden.
LG
tina
tina