Frage Mietvertrag '§9 Kleinreparaturen'

Bei Herrn Werner verliert der „Durchlauferhitzer“ irgendwo Wasser. Alle Heizkörper wurden bereits entlüftet, Wasser muss dennoch oft Nachgefüllt werden.

Bei einer Reparatur solle Herr Werner von seinem Vermieter eine Selbstbeteiligung von 150€ zahlen.

Zitat aus dem Mietvertrag „“§9 Kleinreparaturen: Der Mieter trägt außerdem ohne Rücksicht auf Verschulden die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigeren Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüssen sowie Rolläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen bis zu einem Betrag von jeweils 100 Euro pro Einzelfall und bis zu 300 euro pro Jahr"

Ist so eine Klausel Rechtens? Was hat Herr Werner denn mit dem Durchlauferhitzer zutun?

Viele Grüsse

Bei Herrn Werner verliert der „Durchlauferhitzer“ irgendwo
Wasser. Alle Heizkörper wurden bereits entlüftet, Wasser muss
dennoch oft Nachgefüllt werden.
Bei einer Reparatur solle Herr Werner von seinem Vermieter
eine Selbstbeteiligung von 150€ zahlen.
Zitat aus dem Mietvertrag „“§9 Kleinreparaturen: Der Mieter
trägt außerdem ohne Rücksicht auf Verschulden die Kosten
kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen
und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigeren Zugriff
unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität,
Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fenster und
Türverschlüssen sowie Rolläden, Jalousien, Fensterläden und
Markisen bis zu einem Betrag von jeweils 100 Euro pro
Einzelfall und bis zu 300 euro pro Jahr"

Ist so eine Klausel Rechtens? Was hat Herr Werner denn mit dem
Durchlauferhitzer zutun?

steht doch im Zitat: dieser „Durchlauferhitzer“ unterliegt dem direkten und häufigeren Zugriff des Herrn Werner…durch Betrieb der Heizung…

Viel Gruß von Tara

[zitat]Auch die Heizungstherme zählt zu den Gegenständen, die nicht dem Häufigen Zugriff des Mieters unterliegen (Amtsgericht Köln, Urteil v. 27.01.2011 – 210 C 324/10.[\zitat]
Quelle:http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinr…

Wobei man über die Wertigkeit eines Amtsgerichtsurteils durchaus streiten könnte.

vnA

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Hallo,

solche Klauseln sind nicht so Problematisch, nur sind sie eben keine „Zuzahlung“. Entweder ist die Rechnung 150Euro oder kleiner, dann muss der Mieter ran, aber schon bei 150,01 zahlt der Vermieter sie allein.

hth

solche Klauseln sind nicht so Problematisch, nur sind sie eben
keine „Zuzahlung“. Entweder ist die Rechnung 150Euro oder
kleiner, dann muss der Mieter ran, aber schon bei 150,01 zahlt
der Vermieter sie allein.

Wenn in der Klausel aber 100€ steht, wie oben geschrieben, hat sich das Ganze für die 150€ doch auch erledigt, oder nicht?

Gruß

TET

jepp, dann sind die 100 das limit