Bei Herrn Werner verliert der „Durchlauferhitzer“ irgendwo Wasser. Alle Heizkörper wurden bereits entlüftet, Wasser muss dennoch oft Nachgefüllt werden.
Bei einer Reparatur solle Herr Werner von seinem Vermieter eine Selbstbeteiligung von 150€ zahlen.
Zitat aus dem Mietvertrag „“§9 Kleinreparaturen: Der Mieter trägt außerdem ohne Rücksicht auf Verschulden die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigeren Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüssen sowie Rolläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen bis zu einem Betrag von jeweils 100 Euro pro Einzelfall und bis zu 300 euro pro Jahr"
Ist so eine Klausel Rechtens? Was hat Herr Werner denn mit dem Durchlauferhitzer zutun?
Viele Grüsse