Frage: Minuet von Georg-Philip Teleman (1681-1767

Frage:
Es gibt eine Schallplatte von 1962/1965 (FIORI MUSICALI EFM 8005 - G.U.), auf dem ein spezielles Menuet von Georg-Philip Telemann (1681-1767) gespielt wird: Menuet en sol mineur (Minuet in G-minor). Es wiurde bisher vergeblich versucht, herauszufinden, wo man als Freizeitpianistin die musikalischen Noten fuer dieses Menuet finden kann, um es auf dem Tafelklavier zu spielen, und das Menuet selbst wird auch nur auf dieser Schallplatte gespielt und sonst nirgends, obwohl es eins der allerschoensten Barockstuecke ist, die man sich anhoeren kann.
Bei Anfrage des Leiter des Orchesters dieser Schallplatte wurde die Freizeitpianistin informiert :
dass dieses Minuett noch niemals gedruckt/veroeffentlicht wurde und der Leiter des Orchesters fand dieses Minuet im (Teleman?)-Archiv und schrieb es fuer sein Orchester um und schickt es Niemandem. Auf die Frage, ob man nun die Noten von der Schallplatte aufschreiben darf und fuer das Tafelklavier fuer den Privatgebrauch “umschreiben” duerfe, um es zu Hause zu spielen, wurde gesagt, dass die Noten auf der Schallplatte von 1962/1965 durch den Orchesterchef gesetzlich geschuetzt wurden und es verboten sei, aus Teleman’s Minuet, das nur auf dieser Schallplatte zu hoeren ist, die Noten/Melodie fuer den Privatgebrauch fuer das Tafelklavier aufzuschreiben.
Wo steht man eigentlich als Hobbypianistin/Freizeitpianistin gesetzlich gesehen?
Warum wird ueberhaupt so wenig von Teleman’s Manuskripten fuer die Oeffentlichkeit gedruckt und ist nur in Archiven?
Sind diese Archive in der BRD eigentlch fuer die Oeffentlichkeit/Hobbypianisten etc. zugaenglich?
Vielen Dank fuer die Auskunft von Frau Siggi.
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Hallo erstmal,

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers werden seine Werke gemeinfrei, d.h. es endet der Urheberrechtsschutz. Da Telemann schon ein paar Jahre länger unter der Erde ist, besteht an seinen Werken kein Schutz mehr. D.h. man kann diese ohne Angst vor Strafe nutzen und bearbeiten. Aufpassen muss man natürlich mit Bearbeitungen anderer, für die ggf. noch Schutz besteht. Und da wird es hier jetzt etwas kompliziert, wenn die eigene Umsetzung mangels anderer Veröffentlichung nur auf Basis der bekannten Umsetzung aufbauen kann, wobei ich mal bewusst vorsichtig in Bezug darauf bin, was so ein bestimmter Satz eigentlich ist.

Ich würde insoweit dahingehend tendieren, dass ein neuer Satz unabhängig von der tatsächlichen Quelle aufgrund der eher technischen als kreativen Umsetzungsleistung immer als vom Original abstammend zu betrachten sein dürfte, wenn nicht gerade eine ganz massive Nähe zum verwendeten Satz gegeben ist (also z.B. nur ein Instrument hinzugefügt würde). Vom Orchestersatz auf einen reinen Klaviersatz zu gehen, sollte da mE unkritisch sein.

Gruß vom Wiz

Hallo, Wiz, vielen Dank.
Wenn man das richtig versteht heisst das:

  1. 70 Jahre nach Tod des Urhebers (Georg-Philip Teleman) sind seine Arbeiten gemeinfrei.
    Es sei denn, ein neuer “Urheber” hat ein Minuet von Teleman in 1962/1965 orchestriert und damit ein neues Urheberrecht fuer sich selbst mit dieser Orchestration/Bearbeitung geschaffen.
  2. Wenn man als Hobbypianistin nun diese Orchestration/Bearbeitung des zweiten „Urhebers“ des urspruenglich fuer das Tafelklavier bestimmte urspruengliche Werk von Teleman “umschreibt” oder “zurueckschreibt”, muss man aufpassen, nicht die “kuenstlerische Variation” (falls vorhanden) des neuen “Urhebers” der Orchestration miteinzuverflechten, weil das gesetzlich fraglich waere.
  3. Wenn man aber das Original von Teleman ueberhaupt nicht kennt, und nur auf die Orchestration des zweiten “Urhebers” angewiesen ist, waere es vielleicht zu empfehlen, wenn man von vorneherein eine eigene “Variation” hineindichtet, um sicher zu gehen und dass man nun eine eigene “Variation” eines Minuets von Georg-Philip Teleman hat, die dann “einem selber gehoert” und die man dann auf dem Tafelklavier unangegriffen spielen kann?

Vielen Dank von Frau Siggi.

Hallo,

so in etwa. Aber wenn ich nach Telemann und Archiv eine bekannte Suchmaschine befrage, dann verweisen mich viele Links nach Magdeburg. Und da könnte man ja mal Kontakt aufnehmen, und fragen, ob es dort Noten zu besagtem Stück gibt. Und damit wäre man dann auf jeden Fall aus dem Schneider.

Gruß vom Wiz

Hallo, und vielen Dank fuer die Auskunft, Wiz,
Ganz schoen kompliziert, wenn man ganz harmlos in der Freizeit
ein bisschen Tafelklavier spielt,
und man durch eine Schlallplatte von 1962/1965 inspiriert wird!
Die Idee mit dem Teleman-Archiv ist sehr gut und ich bedanke mich dafuer,
das bringt wahrscheinlich besseren Erfolg und durch eine Kopie des Originals,
falls erhaeltlich, waere man dann auf jeden Fall aus dem Schneider, wie Sie sagen.
Nochmals vielen Dank fuer den Hinweis und viele Gruesse von Frau Siggi.