Frage Mittagszeit bei 6h Freitag

Hallo,

angenommen am Freitag arbeite ich nur 6 Stunden und mache an sich kein Mittag.
Wenn ich bei uns eien Überstunde mache, also mehr als 6 Stunden arbeite werden mir stets 0:30 h für Mittag abgezogen.

Ist das den an sich richtig so?
Kann ich diese halbe Stunde umgehen?
Wo steht den hierzu direkt eine Reglung zum schriftlich nachlesen / vorlegen?

Grüsse und danke

Hallo zoomi,

angenommen am Freitag arbeite ich nur 6 Stunden und mache an
sich kein Mittag.
Wenn ich bei uns eien Überstunde mache, also mehr als 6
Stunden arbeite werden mir stets 0:30 h für Mittag abgezogen.

Ist das den an sich richtig so?

ja.

Kann ich diese halbe Stunde umgehen?

nein

Wo steht den hierzu direkt eine Reglung zum schriftlich
nachlesen / vorlegen?

In der Arbeitszeitordnung ist festgeschrieben, dass spätestens nach 6 Stunden (Frauen sogar nach 4) eine Pause von mindestens einer halben Stunde gemacht werden muss.

Gruß, Karin

Hallo!

Im Arbeitszeitgesetz.

Wenn man mehr als 6 Std. arbeitet, muß man 30 Min Pause machen:

http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitszeiten…

Gruß
Carmen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Bundesarbeitszeitgesetz bzw. Jugendschutzgesetz.

Je nach Alter gelten verschiedene Pausenzeiten, die zwingend einzuhalten sind, daher wird „automatisch“ nach 6 Stunden eine halbe Stunde als Pause angerechnet.

Volljährige müssen spätestens nach sechs Stunden eine Pause von 30 Minuten machen.

Umgehung? Die Pause machen!
Wofür sind Pausen gut? Zur Erholung bzw. Erhaltung der Leistungsfähigkeit usw.

Ich traf schon viele, die aus eigener Sicht keine Pause brauchten… deswegen waren aber die Arbeitsergebnisse nicht besser!

MfG, Jogi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Karin!

In der Arbeitszeitordnung ist festgeschrieben,

Die gibt es seit 1994 nicht mehr.
Sie wurde durch das Arbeitszeitgesetz abgelöst.

dass spätestens
nach 6 Stunden

…aber nur, wenn man mehr als diese 6 Std. arbeitet…

(Frauen sogar nach 4)

Das steht nirgends

Nur zur Info :wink:

LG
Guido

Ergänzung
Hallo!

Bundesarbeitszeitgesetz

= Arbeitszeitgesetz http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html

bzw. Jugendschutzgesetz.

Nö. Jugendarbeitschutzgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html
Das Jugendschutzgesetz regelt nicht die Arbeitszeiten.

MfG

Hallo Guido,

…aber nur, wenn man mehr als diese 6 Std. arbeitet…

eben, das hat zoomi ja angesprochen.

(Frauen sogar nach 4)

Das steht nirgends

Das hätte ich gerne früher gewusst. Uns wurde das in einem Ferienjob vor vielen Jahren so erzählt, so dass wir entweder genau 4 Stunden arbeiten konnten, oder Pause machen mussten.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

Das hätte ich gerne früher gewusst. Uns wurde das in einem
Ferienjob vor vielen Jahren so erzählt, so dass wir entweder
genau 4 Stunden arbeiten konnten, oder Pause machen mussten.

Das war dann vermutlich vor 1994, denn seitdem gilt das Arbeitszeitgesetz oder du verwechselst da was mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

MfG