Frage nach Blechschaden Österreich

Mich hats nun Unfallmässig leider erwischt (anderderseits Gott sei Dank erst zum ersten Mal) und da ich versicherungsmässig vom Ablauf her keine Ahnung habe, wollte ich mal in die Runde fragen, was ich zu tun habe, damit mein Schaden möglichst schnell behoben wird.
Schuld liegt eindeutig beim Unfallgegner, ich bin bei einer roten Ampel gestanden, er hat rückwärts aus einer Einfahrt rausgeschoben und hat mich übersehen.
Unfallbericht ausgefüllt, mit allen Daten.
Gebe ich nun den Bericht, um die Sache zu beschleunigen bei meiner VErsicherung ab, wann kann das Auto repariert werden, muss tatsächlich gewartet werden bis seine Haftpflicht das ok gibt, oder bedeutet Direktabwicklung auch dass die Werkstatt (hab meine Kasko bei Kauf des Autos gleich im Autohaus abgeshclossen)sofort repariert und den rest die Versicherungen untereinander erledigen ?
SOllte ich versuchen Wertminderung geltend zu machen ? (Wagen ist BJ. 1/2011 und hat 19.000km Laufleistung)
Danke schonmal !

Hallo !

In Deutschland würde sich ein Unfallgeschädigter an einen Anwalt wenden,der alles regelt(Kosten trägt die gegnerische VS).
Der bestellt Gutachten über Schadenhöhe und Wertverlust,Nutzungsausfall (Kosten trägt auch gegnerische VS).
Dann wartet man die Einlassung und Freigabe der VS ab. Die lässt evtl. ein eigene Gutachten machen,braucht dazu ja den unreparierten Wagen.
Sollte Wagen nicht fahrbereit oder verkehrssicher sein,dann Mietwagen(Kosten trägt die VS),muss aber vorab abgeklärt werden.

Der eigenen VS muss man den Unfall auch melden,denn noch ist ja die Schuldfrage ungeklärt.

MfG
duck313

In Deutschland würde sich ein Unfallgeschädigter an einen
Anwalt wenden,der alles regelt(Kosten trägt die gegnerische
VS).

Hi,
schöner Konjunktiv. Den Schaden würde ich meinem Kaskoversicherer* melden und regulieren lassen. Da es sich um einen Auslandsschaden handelt, parallel dazu eine Schadenmeldung an den VERBAND DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN ÖSTERREICHS, Mail: [email protected]

Ob RA- und Gutachterkosten in A übernommen werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Gegebenenfalls diese Kosten über den RS-Versicherer abrechnen.
Nach Regulierung durch den Verursacher den Kaskoschaden beim eigenen Versicherer zurückkaufen. (*vorher klären, ob Rückkauf möglich ist)

Eleganteste Variante:

Falls Auslandsschadenschutz mitversichert, dann den eigenen Versicherer machen lassen.

Gruß Keki

Hallo,

da wundert sich dann auch keiner über die Prämien der Versicherer, wenn bei einem einfachen Blechschaden auch noch ein Anwalt dran verdienen soll.

Da in Österreich deutsch gesprochen wird und das Rechtssystem einige Parallelen mit Deutschland aufweist, sollte man selbst wie in Deutschland den Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden und deren Regularien erfragen. Natürlich auch der eigenen Versicherung melden. Wenn Vollkasko besteht, kann man nach Begutachtung in der Regel auch reparieren lassen.

Viel Glück

Barmer

Dankeschön.
Ja Anwalt will und denk ich braucht nicht eingeschalten zu werden, da die Sache ja mehr als überdeutlich ist, erwarte ich eigentlich keine Scherereien.
Mir gings eben nur darum die Sache möglichst schnell abzuwickeln und dafür die richtige Vorgehensweise einzuhalten, Vollkasko besteht, ja !

Hallo Barmer,

Hallo,

da wundert sich dann auch keiner über die Prämien der
Versicherer, wenn bei einem einfachen Blechschaden auch noch
ein Anwalt dran verdienen soll.

Da in Österreich deutsch gesprochen wird und das Rechtssystem
einige Parallelen mit Deutschland aufweist, sollte man selbst
wie in Deutschland den Unfall bei der gegnerischen
Versicherung melden und deren Regularien erfragen. Natürlich
auch der eigenen Versicherung melden.

Warum ? Bei Meldung bei der eigenen Versicherung wird man hochgestuft.

Wenn Vollkasko besteht,
kann man nach Begutachtung in der Regel auch reparieren
lassen.

Warum ? Wenn der Schaden die gegnerische Versicherung zu zahlen hat ?

Viel Glück

Barmer

Gruß Merger

Hallo Keki,

Du hast aber schon gesehen, dass der TO auch aus Österreich (Wien) kommt? Es handelt sich somit nicht um einen Auslandsschaden…

Viele Grüße
Loroth

Du hast aber schon gesehen, dass der TO auch aus Österreich
(Wien) kommt? Es handelt sich somit nicht um einen
Auslandsschaden…

Hi Loroth,

sorry, das habe ich wirklich überlesen…mea culpa

Gruß Keki