Frage nach dem Kündigungsgrund - wie reagieren?

Hallo liebe Community,

wenn es um einen selbst geht, steht man manchmal ratlos dar. Vielleicht habt ihr ja einen Tipp für mich?

Zum Hintergrund: Dank der Krise sieht mein Lebenslauf unfreiwillig etwas nach Jobhopping aus. Dennoch immer positives AG-Feedback. Nach den letzten 10 Monaten (bei 1 AG) guter Arbeit habe ich völlig überraschend meine Kündigung erhalten. Unfairerweise. Die Situation ist sehr komplex und eine Mischung aus Überarbeitung des AN, Verantwortungslosigkeit des AG und vielen kleinen Nebenschauplätzen. Jetzt stehen also neue Bewerbungsgespräche an.

Soweit ich weiß, ist die Frage nach dem Kündigungsgrund in einem Bewerbungsgespräch nicht zulässig. Gefragt wurde ich jetzt trotzdem 2x, und mich hat das völlig irritiert. Wie weist man elegant darauf hin, dass man nicht antworten muss? Humorvoll lächeln und fragen, ob das ein Test ist? Schlicht sagen, dass ich nicht darauf antworten muss? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht bzw. wie habt ihr die Situation gehändelt? Irgendwas toll Umschreibendes möchte ich eigentlich nicht entwerfen.

Leider habe ich mein Zeugnis noch nicht in der Hand, so dass ich zu einer Formulierung darin nichts sagen kann (bin selbst sehr gespannt).

Ich freue mich über eure Sichtweisen und Anregungen, liebe Grüße
sgw

Hallo,

Es klingt für viele Leiharbeiter leicht verständlich, aber in der Anfrage wäre noch die FAQ:1129 zu beachten.

Korrigiere das und einer Diskussion stünde recht wenig im Wege.

mfg

nutzlos

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für

Hi,

wenn es um einen selbst geht, steht man manchmal ratlos dar.

ja, das geht wohl jedem so :smile:

Guck mal was ich grad weiter unten geschrieben hab:
_Was genau steht denn im Zeugnis? Wenn da steht „aufgrund unüberbrückbarer Differenzen“ müsstest Du anders argumentieren als wenn da steht „im gegenseitigen Einverständnis“ oder „um sich neuen Herausforderungen zu widmen“.

Und wie lange warst Du dort? Sprich, wenn’s schon nach drei Monaten gerummst hat und Du im Laden vorher aber 10 Jahre warst, kannst Du argumentieren, dass das einfach „menschlich“ nicht passte. Wenn’s erst nach 10 Jahren aufgrund eines Vorgesetztenwechsels zum Mobbing kam dito. Wenn Du allerdings in Deinem Lebenslauf lauter „Kurzjobs“ hast, die immer aufgrund irgendwelcher „Differenzen“ gescheitert sind, müsstest Dir was anderes ausdenken.

Will sagen: ohne Kenntnis der Umstände, Deines bisherigen Lebenslaufs und des aktuellen Zeugnisses ist Dir da schwer zu raten. Darfst mich auch gerne anmailen, wenn Du das nicht im Forum ausbreiten willst._

Soweit ich weiß, ist die Frage nach dem Kündigungsgrund in
einem Bewerbungsgespräch nicht zulässig.

Weiss nicht, ob das wirklich so ist *grübel*

weist man elegant darauf hin, dass man nicht antworten muss?

Nö, für gewöhnlich wird ein diplomatisches Rumdrucksen im Sinne von gewünscht. Generell würde ich alles vermeiden was a) den alten Arbeitgeber schlecht aussehen lässt (wer weiss, ob sich die Chefs nicht kennen *g*) und b) was Dich schlecht aussehen lässt.

Leider habe ich mein Zeugnis noch nicht in der Hand, so dass
ich zu einer Formulierung darin nichts sagen kann (bin selbst
sehr gespannt).

Dann guck, dass Du das Teil (notfalls ein Zwischenzeugnis, falls die Kündigungsfrist noch läuft) schleunigst kriegst.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

thanks, meist gucke ich vorher, was noch im Forum steht. :expressionless: Die Info bzgl. Zulässigkeit der Kündigungsgrund-Frage habe ich im Internet gefunden.

Danke dir!

*wink zurück*
Liebe Grüße
sgw

Soweit ich weiß, ist die Frage nach dem Kündigungsgrund in
einem Bewerbungsgespräch nicht zulässig. Gefragt wurde ich
jetzt trotzdem 2x, und mich hat das völlig irritiert.

Diese Frage ist m. E. nicht verboten. Sämtliche Listen von unzulässigen Fragen, die ich kenne, führen das nicht auf. Auch wenn der Bewerber die letzte Stelle selbst gekündigt hat, kann ich ihn doch fragen, warum er da weg wollte.

Aber eine kleine Anschlussfrage hätte ich da:
Die Frage nach dem vorherigen Gehalt ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, warum ist das so? Ich frage Bewerber immer erst nach Ihrer Gehaltsvorstellung, wenn dann keine klare Aussage kommt sondern rumgedruckst wird „ich habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht…schlagen Sie was vor“ frage ich, was er/sie denn vorher verdient hat. Das ist nicht korrekt?