Frage nach dem Rückübertragungsrecht

Ein Anwesen incl. zwei älteren wohngebäuden wurde per Übergabevertrag von Person „A“ zu Person „B“ übertragen.
Person „B“ hat sich verschuldet und musste Insolvenz anmelden.
Person „A“ fordert die Rückübertragung
Person „B“ fühlt sich überfordert und möchte ebenfalls die Rückübertragung
Da ist aber noch Person „C“

Hi,

steht dazu etwas im Übergabevertrag?

In vielen Übergabeverträgen ist die Rückübertragung bei Überschuldung des „Bechenkten“ geregelt.

Am besten wäre es, man würde sich mit dem Schenker zusammensetzten, den Vertrag nehmen und gemeinsam zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen.

Ohne den Vertrag in seiner Gesamtheit zu kennen, ist es nahezu unmöglich eine korrekte Antwort zu geben.

Ebenso ist die Rolle des Treuhänders und des geltend gemachten Anspruches nicht klar.

Ein Gespräch bei einem Anwalt sollte die erforderliche Klarheit über die einzuleitenden Schritte bringen.

Viel Erfolg!

Gruß
Tina

Hallo Tanja
vielen Dank für deine Rückmeldung.

Die gesamte Angelegenheit wurde noch vor Eintreten meines Insolvenzantrages von meiner Rechtsanwältin und dem Rechtsanwalt des Übergebers/Schenkers verhandelt. Allerdings kam es nicht zu einer Einigung über die Rückübertragung. Alle vorliegenden Gegebenheiten wurden geprüft und inzwischen hat sich die Rückübertragungsangelegenheit zu einer total verzwickten und verstrickten Angelegenheit entwickelt. Der Treuhänder ist schließlich auch ein Rechtsanwalt auch der Übergeber/Schenker hat einen Rechtsanwalt.
Ich als „insolvente Eigentümerin“ finde keinen Ausweg, weil mich die Verantwortung und die Haftung gar nicht tragen kann. Wie kann ich denn von dieser Verantwortung und dieser Haftung entbunden werden ?
Sollte ich mich denn vielleicht noch einmal bei dem Amtsgericht/Rechtsberatung erkundigen ? Kann ich denn überhaupt noch in irgendeiner Art- und Weise etwas sinnvolles tun - um dass sich dieser „unzumutbare“ und höchst belastende Zustand aufklärt ? Im muss diese Verantwortung und diese Haftung als „angebliche Eigentümerin“ abgeben können - bevor weitere Schäden zu noch mehr Sorgen führen …

nette Grüße
Carmen