Ich hinterfrage nur, und es geht mir eben nicht darum heraus
zu finden, wie man das irgendwo abwickelt, sondern um die
Frage, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat, das man es
abwickelen soll.
Na gut, dann versuche ich es mal mit einer Antwort.
Also wenn hier ein VA ergeht glaub ich schon, das
Verwaltungsrecht da reingehört.
Wo soll denn der Verwaltungsakt bei der Abnahme der Blutprobe sein? Die StPO kennt nur sehr wenige Maßnahmen, die verwaltungsrechtlich anfechtbar sind, die körperliche Untersuchung gehört nicht dazu.
Dazu interessiert es mich
halt, wieso hier ein Richtervorbehalt einfach so ausgehebelt
wird, was mit „das war schon immer so“ gegründet wird.
Wer begründet hier mit „das war schon immer so“?
Auch schließ ich mich der Meinung des OLG Hamm an, das der Zustand
sich in dem Zeitraum des Anrufes nicht so verschlechtern kann,
das danach nichts mehr beweisbar wäre.
Wie kommst du darauf, dass grundsätzlich ohne richterliche Entscheidung die köperliche Untersuchung angeordnet wird?
Ich will dei Voraussetzungen dafür wissen und dazu die Quelle,
aus der diese hervorgehen.
Dann solltest du Levays Artikel lesen. Er hat deine Frage eigentlich schon erschöpfend beantwortet.
Ein Generalverdacht weil es Dunkel ist? Hab ich da irgendwas
verpasst?
Es gibt keinen Generalverdacht; die Verdachtschöpfung ist eine recht komplexe Angelegenheit und die Nachtzeit ist nur ein Kriterium.
Eben weil es solche Fälle gibt, würde mich die rechtliche
Seite interessieren.
Welche Fälle? Woher beziehst du deine Infos.
Ich wüsste nicht, das ich meine Unschuld beweisen muss.
Das ist kein Beweis der Unschuld, das ist eine Möglichkeit,einen evtl. vorhandenen Verdacht zu entkräften.
Wo ist den eine Gefahr in Verzug wenn die Polizei der Meinung
ist, das jemand Blut abgenommen bekommen soll? Normalerweise
sollten sie dann einen Staatsanwalt anrufen und der hat sich
vom Richter das OK zu holen. Und das geht sogar fix per
Telefon
Mich wundert schon, dass du dich einerseits nach den Rechtsgrundlagen und der Verdachtschöpfung erkundigst, andererseits aber Erfahrungen mit der deutschen Justiz geltend machst. Das „fix per Telefon“ solltest du mal ganz schnell vergessen, das gibt es kaum.
Gruss
Iru