Frage nach Gerichtsvollzieher

Hallo:

Eine dringende Frage:

Vorab zur Klarstellung: niemand stellt hier die Ansprüche des Vermieters in Frage.

Nur ein plötzlicher Rauswurf würde medizinisch der sicherere Tod bedeuten, daher die Fragen:

Wenn der Gerichtsvollzieher wegen Räumung der Wohnung kommt und er trifft den Schuldner/Bewohner nicht an, dann schreibt er eine Ankündigung, dass er wieder wegen der Räumung der Wohnung kommt, ist das richtig?

Und wenn er diesmal beim 2. Mal den Bewohner nicht trifft, dann holt er beim 3. Mal Schlosser und öffnet das Schloss. Richtig?

https://www.datentransfer24.de/Gerichtsvollzieher.html

Oder macht er das alles beim 1. Mal oder beim 2. Mal?

Wie oft kommt der Gerichtsvollzieher

KANN MAN DEN GERICHTSVOLLZIEHER ABWEISEN UND SICH WEIGERN DIE WOHNUNG ZU VERLASSEN WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG PLÖTZLICH AUFTAUCHT?

Dann wird der Gerichtsvollzieher ja sein Kommen wieder ankündigen, wahrscheinlich mit Richterbschluss, richtig?

Und eine andere Frage: darf man den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung lassen, WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG PLÖTZLICH AUFTAUCHT?

Denn er kommt ja wieder, richtig?

Genau, notfalls mit der Polizei UND einem Schlüsseldienst. ramses90

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Danke Ramses90:

Wenn ich die Antwort richtig verstehe, dann gibt es ein 2. Mal? Richtig?

Wie sind die Antworten der anderen Fragen?:

Kann man den Gerichtsvollzieher DAS ERSTE MAL an der Tür abweisen?

Ich bitte um Antworten auf die Fragen im 1. Beitrag?

Wenn man den Gerichtsvollzieher DAS ERSTE MAL abweisen darf, kündigt er sein Kommen für das 2. Mal an? Wird das dann in ein Paar Tagen sein oder sofort in wenigen Minuten oder 2 bis 3 Stunden???

Dann sollte man dem Gerichtsvollzieher das auch so begründen können.
Er ist auch ein Mensch der seine Aufgaben erfüllt und nicht der Teufel.
Einfach abweisen ist keine Lösung. Man kann ja auch von sich aus das Gespräch suchen, das kommt immer gut an.

Bernd

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Ja, wie kann ich dem Gerichtsvollzieher vor der Tür das beweisen?
Ginge das mit Gutachten aus dem Jahr 2015?

UND DAS KANN MAN AUCH WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG HIER IST?

Darf man ihn auch abweisen?
er kommt ja wieder, aber kann man ihn das 1. Mal abweisen?

Der Mieter sollte dann dringend einen Härtefallantrag stellen.

Irgendwelche Spielchen mit dem Gerichtsvollzieher bringen nichts.

von Spielen ist nicht die Rede, sondern WENN DER GERICHTSVOLLZIEHER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG PLÖTZLICH AUFTAUCHT?