Frage nach Grenze GWG hier vor kurzem

Hallo alle miteinander,

vor kurzem hat hier jemand nach Änderung der GWG-Grenzen gefragt…

Hab was gefunden:

Referentenentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008:

  • § 6 (2) EStG

„Die GWG-Regelung bis zu AK / HK bzw. Einlagewert i. H. von 410 € gilt nur noch bei Betrieben, die die Größenmekrmale des § 7g (1) Satz 2 Nr. 1 EStG) nicht überschreiten. Ansonsten gilt eine Bagatellgrenze von 60 €
In-Kraft-Treten: Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2007 enden“

Sonnige Grüße von Soni

PS: Oder hab ihr das in der zwischenzeit schon gelöst? Und ich bin zu Spät?

Servus,

Und ich bin zu spät?

für Dich gilt Dauerfristverlängerung, wenn Du so heiße Quellen direkt vom Staatssekretär auf den Tisch bringst!

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

für Dich gilt Dauerfristverlängerung, wenn Du so heiße Quellen
direkt vom Staatssekretär auf den Tisch bringst!

lol

Nee, war kein Gespräch am Mittagstisch mit dem Staatssekretär! Hab nur meine „Hausaufgaben gemacht“ und brav gelesen.

Sonnige Grüße von Soni

Klasse, Soni, danke!

Für alle, die es interessiert, hier ein Link zu dem Referentenentwurf:

[http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BM…](http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BMF/r0?p=%2FSites%2Fbmf%2FDE%2FAktuelles%2FAktuelle_Gesetze%2FReferentenentwuerfe&u=http%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2Flang_DE%2FDE%2FAktuelles%2FAktuelle Gesetze%252FReferentenentwuerfe%252F002 a%252CtemplateId%253Draw%252Cproperty%253DpublicationFile.pdf/002_a)

Grüße

Putzki