Hallo alle miteinander,
vor kurzem hat hier jemand nach Änderung der GWG-Grenzen gefragt…
Hab was gefunden:
Referentenentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008:
- § 6 (2) EStG
„Die GWG-Regelung bis zu AK / HK bzw. Einlagewert i. H. von 410 € gilt nur noch bei Betrieben, die die Größenmekrmale des § 7g (1) Satz 2 Nr. 1 EStG) nicht überschreiten. Ansonsten gilt eine Bagatellgrenze von 60 €
In-Kraft-Treten: Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2007 enden“
Sonnige Grüße von Soni
PS: Oder hab ihr das in der zwischenzeit schon gelöst? Und ich bin zu Spät?