ich habe folgende Frage: Ich ziehe jetzt mit meiner Partnerin in eine gemeinsame Wohnung. Ich hatte bisher noch keine Hausratsversicherung. Sie hatte schon eine. Nachdem sie drei kleine Schäden hatte (Fahrrad klau x 2 und ein kleinerer Schaden) wurde ihr gekündigt.
Bei Suche nach einer neuen Versicherung wird ihr oft mitgeteilt, dass eine neuversicherung nicht in frage kommt wegen der Vorschäden. Unglaublich einfach.
Meine Frage ist nun:
Muss ich angeben dass wir zu zweit in einer Wohnung sind?
Muss ich ihre Schäden angeben?
Kann eine Versicherung mich ablehnen, weil sie vorher schon Schäden hatte
Versichert wird üblicherweise nach QM, die Personenzahl spielt eigentlich keine Rolle. Allerdings muss man ggf aufpassen, ob man mit der Versicherungssumme auskommt, wenn zwei Haushalte mit teuren Einzelgegenständen in eine kleine Zwei-Zimmer-Wohnung ziehen und das doppelt behalten. Das gilt auch für Fahrräder, bei denen man ggf. eine Zusatzversicherung abschließen oder nachschauen sollte, wie hoch die versichert sind.
Es zählen die Vorschäden des Versicherungsnehmers. Fragen grundsätzlich wahrheitsgemäß beantworten.
Hinweis zu den Schäden. „Kleiner“ bei Fahrrädern erscheint unwahrscheinlich. Wem ein Fahrrad vom Flohmarkt für 50€ geklaut wurde, täte gut daran, zu überlegen, ob er das überhaupt meldet. Sonst passiert das, was passiert ist nun, besonders im Wiederholungsfall.