Frage nach Krankheit im Vorstellungsgespräch

Wenn ein Arbeitnehmer im Vorstellungsgespräch nach Krankheiten befragt wird muss er diese beantworten?
Folgendes könnte sein, ein Arbeitnehmer hatte in der Vergangenheit eine Depression, die laut Arzt immer wieder auftauche kann.
Muss er soetwas dem Arbeitgeber melden? Weil mit so einer Aussage könnte er sich eine Einstellung verbauen, und der Arbeitgeber denkt sich so einen stelle ich gar nicht erst ein.
Wäre ein verschweigen der Krankheit, ein Grund zur Kündigung des Arbeitnehmers? Weil jeder der einen Arbeitnehmer einstellt der so eine Erkrankung hat, die eine Rückfallmöglichkeit beinhaltet wird sich doch sagen da stelle ich jemanden anderen ein der diese Erkrankung nicht hat. Das wäre doch dann eine Diskriminierung, die aber wohl sehr schwer zu beweisen wäre?

Hallo,

meines Wissens müssen Fragen nach Krankheiten nur beantwortet werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der auszuübenden Tätigkeit stehen. (Also Allergie bei Frisör gegen Haarpflegemittel o.ä.).

Wichtig: Auf nicht zulässige Fragen muss nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden (es darf gelogen werden), denn das bloße Verweigern der Antwort könnte schon Rückschlüsse zulassen.

IANAL

Gruß, Niels